64 ItN Nanovation AG | Geschäftsbericht 2009 Corporate-Governance-Bericht an einer Wahrung ihrer Privatsphäre Vorrang gegenüber einer Aufli- stung der Nebenleistungen hat. Gem. Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 DCGK soll der Auf- sichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity) achten und gemeinsam mit dem Vorstand für eine lang- fristige Nachfolgeplanung sorgen. Derzeit besteht der Vorstand aus einem Vorstandsmitglied mit einem vorrangig wissenschaftlichen/ technischen Hintergrund und einem kaufmännisch, insbesondere sanierungserfahrenen Vorstandsmitglied. Nach den Veränderungen im Vorstand im Jahre 2009 ist eine Nachfolgeplanung noch nicht implementiert worden, da der Fokus im Jahre 2009 die Restruktu- rierung der Gesellschaft war; der Aufsichtsrat wird sich zukünftig um Vielfalt und eine geordnete, langfristige Nachfolgeplanung be- mühen. Gem. Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK soll der Aufsichtsrat eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festsetzen. Dies ist bisher nicht geschehen. Da die beiden derzeitigen Vorstandsmitglieder auch in den nächsten Jahren keine relevante Altersgrenze erreichen würden, erscheint die Festlegung einer Altersgrenze derzeit eher akademisch und ist deshalb – und weil der Aufsichtsrat keinen Grund sieht, sich bzgl. etwaiger zukünftiger Vorstandsmitglieder auf eine bestimmte Altersgruppe festzulegen – noch nicht erfolgt. Gem. Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 DCGK soll der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen, u.a. Einrichtung eines Prüfungsaus- schusses sowie eines Nominierungsausschusses veranlassen. Im Hin- blick darauf, dass der Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG derzeit lediglich aus drei Personen besteht, hat der Aufsichtsrat keine Aus- schüsse, insbesondere keinen Prüfungsausschuss und keinen Nomi- nierungsausschuss gebildet. Da keine Ausschüsse bestehen, kann – abweichend von Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 DCGK – kein Vorsitz in Ausschüssen bestehen. Gem. Ziffer 5.4.1 DCGK soll bei der Auswahl von Mitglieder des Aufsichtsrates u.a. auf Vielfalt (Diversität), bestimmte Fähigkeiten etc. geachtet und eine Altersgrenze festgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Zusammensetzung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die derzeitige Situation der Gesell- schaft sehr sinnvoll und angemessen ist, dass es sich bei den Mitglie- dern des Aufsichtsrats um drei deutsche kaufmännisch ausgebildete, männliche Personen handelt, erscheint der finanziellen Situation der Gesellschaft angemessen und insoweit nicht nachteilig. Da die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats auch in den nächsten Jahren keine relevante Altersgrenze erreichen würden, erscheint die Festle- gung einer Altersgrenze derzeit eher akademisch und ist deshalb – und weil kein Grund ersichtlich ist, sich bzgl. zukünftiger Mitglieder auf eine bestimmte Altersgruppe festzulegen – noch nicht erfolgt. Gem. Ziffer 5.4.3 DCGK soll ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet und Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsrat sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. Im Jahre 2009 wurde im Zuge der Restrukturierung der Aufsichtsrat nach Antragsstellung gericht- lich ergänzt, ohne dass eine solche Befristung vorgesehen war, um dadurch eine in der Krise der Gesellschaft sinnvolle und wertvolle Zusammensetzung und Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit zu er- möglichen und zu gewährleisten. Gem. Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zu- gänglich gemacht werden. Die Einhaltung dieser Fristen wären für die Gesellschaft vor dem Hintergrund der Art des Geschäftes und der finanziellen Situation der Gesellschaft mit einem unverhältnis- mäßigen Kostenaufwand verbunden. Die Gesellschaft bemüht sich stets um eine zügige Erstellung der Berichte und des Abschlusses, regelmäßig werden dabei die Fristen der Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK jedoch nicht eingehalten. Saarbrücken, im Dezember 2009 Diese Erklärung wurde den Aktionären und der Öffentlichkeit un- ter www.itn-nanovation.com, Rubrik „Investor Relations“, dauerhaft zugänglich gemacht. Sie ersetzt das Statement des Vorjahres.
