65 ItN Nanovation AG | Geschäftsbericht 2009 Corporate-Governance-Bericht Vorstand und Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG identifizieren sich mit den Grundsätzen und Zielen von Corporate Governance. Als junges Wachstumsunternehmen befolgt ItN derzeit insbesondere jene Empfehlungen, die flexible Managementstrukturen unterstützen und rasches Wachstum fördern. Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand der ItN Nanovation AG bestand zu Beginn des Jahres 2009 für eine kurze Übergangszeit aus einem Alleinvorstand. Ab Mai 2009 bestand der Vorstand aus einem Vorsitzendem und einem wei- teren Mitglied. Die Vorstände führen das Unternehmen in eigener Verantwortung und sind dem Ziel verpflichtet, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die strategische Positionierung des Unternehmens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Der Vorstand sorgt für ein effektives Risikomanagement- und Compliancesystem und die genaue Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Geschäfts- ordnung für den Vorstand regelt die Ressortverteilung, definiert dem Gesamtvorstand vorbehaltene Angelegenheiten und legt erforderliche Mehrheiten für Beschlüsse fest. Der Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG setzt sich gemäß Änderung der Satzung vom 16. Juni 2009 aus drei Mitgliedern zusammen. Seine Aufgabe ist die Beratung und Überwachung des Vorstands. Dazu wird der Aufsichtsrat von den Mitgliedern des Vorstandes regelmä- ßig und detailliert über alle wichtigen Sachverhalte unterrichtet. Dies geschieht sowohl in Form schriftlicher Berichte als auch im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen, an denen der Vorstand teilnimmt, wenn der Aufsichtsrat nichts anderes beschließt. Fragen der allgemeinen Unternehmensstrategie, der Planung oder des Risikomanagements bedürfen der ausführlichen gemeinsamen Diskussion beider Gre- mien. Zudem stehen insbesondere die Vorsitzenden des Vorstands und Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt. Für bestimmte, in den Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats geregelte Maßnahmen, holt der Vorstand die vorherige Zustimmung des Auf- sichtsrats ein. Ereignisse von besonderer Bedeutung werden dem Auf- sichtsrat unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Aufgrund der engen und effizienten Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat verzichtet dieser weiterhin darauf, Berichtspflichten des Vorstands formal festzulegen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstände und behandelt die Vorstands- verträge. Ein explizit mit diesen Aufgaben betrauter Ausschuss in- nerhalb des Aufsichtsrats wurde im Hinblick auf die Größe des Unternehmens und der Organe nicht eingerichtet. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Da das Kontrollgremium wenige Mitglieder zählt, existiert kein gesondertes ‚Audit Commit- tee’, so dass sich alle Aufsichtsratsmitglieder auch unmittelbar mit dem Jahresabschluss befassen. Ein nur mit Vertretern der Anteil- seigner besetzter Nominierungsausschuss, wie ihn der Corporate Governance-Kodex empfiehlt, existiert nicht, da die ItN Nanovation AG nicht mitbestimmt ist. Mit der Reduzierung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder wurde der Wirtschaftsausschuss, der in den Jahren zuvor gebildet wurde, um sich mit strategischen Vorhaben vertieft zu befassen, hinfällig, da sich der Aufsichtsrat nun in seiner Gesamtheit diesem Thema widmet. Der Aufsichtsrat tritt gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der ItN Nanovation AG mindestens zweimal im Kalender- halbjahr zusammen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. In Anbetracht des jungen Entwicklungsstadiums des Unternehmens und der Fokussierung auf tagesaktuelle Herausforderungen existiert kein eigenes Nachfolgeplanungssystem für Vorstände. Entsprechend wird die vorzeitige Vertragsverlängerung eines Vorstandsmitglieds nicht grundsätzlich ausgeschlossen: sie kann im Interesse der Gesell- schaft liegen. Aus Gründen der Leistungsgerechtigkeit gibt es bei ItN Nanovation keine Altersgrenzen. Es wurde eine D&O-Versicherung abgeschlossen, bei der für Aufsichtsräte ein Selbstbehalt besteht. Die- ser wurde in der Vergangenheit für Vorstände nicht vereinbart, da er die Motivation und Leistungsbereitschaft im operativen Tagesge- schäft kaum weiter fördern könnte. Entsprechend den zum 1. Juli 2010 geänderten gesetzlichen Vorgaben wird die ItN Nanovation AG jedoch spätestens zu diesem Zeitpunkt die für den Vorstand ab- geschlossene D&O-Versicherung dahingehend anpassen, dass diese einen Selbstbehalt regelt.
