66 ItN Nanovation AG | Geschäftsbericht 2009 Corporate-Governance-Bericht Alle Mitglieder des Vorstands der ItN Nanovation AG unterliegen einem umfassenden Wettbewerbsverbot und sind nur dem Unterneh- mensinteresse verpflichtet. Zudem wird sichergestellt, dass mögliche Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstands- mitgliedern sowie ihnen nahe stehenden Personen oder Unterneh- mungen andererseits branchenüblichen Standards entsprechen, wobei wesentliche Geschäfte nur bei zusätzlicher Zustimmung des Auf- sichtsrats möglich sind. Zudem dürfen Vorstandsmitglieder mögliche Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats überneh- men. Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat und den übrigen Vorstandsmitgliedern unverzüglich offenzulegen. Bislang wurden keinerlei Interessenkon- flikte offengelegt und der Aufsichtsrat hat keine Interessenskonflikte von Vorstandsmitgliedern festgestellt. Feste Regelungen zum Umgang mit möglichen Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern wurden aus Priorisierungsgründen dagegen noch nicht eingeführt. Der Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG hat keine Interessenkon- flikte seiner Mitglieder festgestellt. Vergütung Der Aufsichtsrat legt die Vergütung jedes Vorstandsmitgliedes un- ter Berücksichtigung der persönlichen Leistung und der Leistung des Gesamtvorstands sowie der wirtschaftlichen Lage und der Zu- kunftspotenziale des Unternehmens in angemessener Weise fest. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst derzeit feste sowie variable Komponenten (Tantiemenregelung und Erfindervergütung bei Neuanmeldung von Patenten). Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung wurde im Rahmen der Hauptversamm- lung am 27. Juni 2006 ein Aktienoptionsprogramm beschlossen, das jedoch klagebedingt erst in 2009 zur Eintragung kam. Eine nach- trägliche Änderung der Erfolgsziele wird dabei ausgeschlossen. Die Einführung einer Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordent- liche, nicht vorgesehene Entwicklungen ist grundsätzlich möglich. Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben offengelegt (siehe Anhang V), jedoch nicht innerhalb dieses Corporate-Governance-Berichts. Vergütungssystem und Gesamtvergütung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig beraten und überprüft. Zudem informiert der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Hauptversammlung der Gesellschaft über Grundzüge des Vergü- tungssystems sowie dessen Veränderung. Innerhalb des Aufsichtsrats werden der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz vergütet, nicht aber die Mitgliedschaft im Wirtschaftsaus- schuss. Eine individualisierte Veröffentlichung der Aufsichtsratsver- gütung erfolgt nicht. Hauptversammlung Die Aktionäre nehmen ihre Rechte auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung wahr. Das Forum entscheidet unter anderem über die Besetzung des Aufsichtsrats, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, den Jahresabschluss sowie Satzungsänderungen. Aktionäre können zu allen Tagesordnungspunkten sprechen und Fragen über Angelegenheiten der Gesellschaft stellen. Bei den Ab- stimmungen gewährt jede Inhaberaktie der ItN Nanovation AG eine Stimme. Es gibt weder Mehr- noch Vorzugsstimmrechte. Um ihre Aktionäre bei der Stimmrechtsvertretung zu unterstützen, bestellt die Gesellschaft Stimmrechtsvertreter. Die Einladung zur Hauptver- sammlung sowie zur Beschlussfassung erforderliche Informationen und Unterlagen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entspre- chend veröffentlicht und den Aktionären übermittelt. Diese Do- kumente stehen im Vorfeld der Versammlung auf der Internetseite www.itn-nanovation.com zur Verfügung. Eine ungefragte Übermitt- lung an alle in- und ausländischen Finanzdienstleister und Aktionärs- vereinigungen erfolgt nicht. Hauptversammlungen der ItN Nanova- tion AG werden derzeit nicht im Internet übertragen. Die Wahlen des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Stellvertreters wer- den als Einzelwahlen im Rahmen der Hauptversammlung durchge- führt. Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat sind nicht generell ausgeschlossen, da erfahrene Führungskräfte insbesondere im Bereich der Nanotechnologie rar sind. Demzufolge würde eine entsprechende Absicht der Hauptversammlung nicht zusätzlich begründet. Auf eine
