Report-Investor: IVG Immobilien AG - Geschäftsbericht 2009

10 Einhaltung der Corporate Governance – Standards Vorstand und Aufsichtsrat handeln im Bewusstsein, dass gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den langfristigen Unternehmens- erfolg ist. Daher diskutierten wir auch im Geschäftsjahr 2009 eingehend die Weiterentwicklung der unternehmenseigenen Corporate Governance- Grundsätze. Darüber berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex im Corporate Governance- Bericht für das Jahr 2009, der als Bestandteil der Erklärung zur Unter- nehmensführung auf Seite 19 des Geschäftsberichts abgedruckt ist. Bei keinem unserer Mitglieder traten während des Berichtszeitraums Interessenkonflikte im Sinne der Ziffer 5.5.3 Deutscher Corporate Gover- nance Kodex auf. Bereits im Mai 2008 beschlossen wir, die Effizienz der eigenen Arbeit im Frühjahr 2009 in einem differenzierteren Verfahren zu überprüfen. Hier ging es insbesondere um die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat, die Infor- mation durch den Vorstand und die Zusammenarbeit der beiden Organe sowie die Arbeit der Ausschüsse. Am 17.03.2009 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Die Äußerungen der Aufsichtsratsmitglieder zu den einzel- nen Themenkomplexen ließen keinen wesentlichen Veränderungsbedarf erkennen. Der Abschlussprüfer gab eine Unabhängigkeitserklärung gemäß Zif- fer 7.2.1 Deutscher Corporate Governance Kodex ab, die nach unserer Auffassung keinen Anlass für Zweifel gab. Die Anforderungen von Ziffer 7.2.3 Deutscher Corporate Governance Kodex an das Auftragsverhältnis zwischen Unternehmen und Abschlussprüfer sind erfüllt. Die im vergangenen Jahr neu geschaffene Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss wurde in diesem Jahr den neuen Anforderungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst. Auch einer Anpassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat stimmten wir im Zuge dessen zu. Vorstand und Aufsichtsrat gaben am 12.11.2009 eine aktualisierte Ent- sprechenserklärung nach § 161 AktG ab. Den Aktionären wurde die Entsprechenserklärung auf den Internetseiten des Konzerns zugänglich gemacht. Die IVG Immobilien AG entsprach 2009 sämtlichen Empfeh- lungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Juni 2009 und stellt damit ihre Verpflichtung auf eine vorbildliche Unter- nehmensführung und -kontrolle unter Beweis. Der Wortlaut der Erklärung ist auf Seite 19 des Geschäftsberichts abgedruckt und ist auch im Inter- net einzusehen. Beratungen im Audit Committee zu Jahres- und Konzernabschluss 2009 Das Audit Committee analysierte in der Bilanzsitzung am 22.03.2010 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend den nach den Vorschrif- ten des HGB aufzustellenden Jahresabschluss der IVG Immobilien AG zum 31.12.2009 sowie den Lagebericht der IVG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2009, den Konzernabschluss IVG nach IFRS zum 31.12.2009 und den Konzernlagebericht IVG. Nach Prüfung und ausführ- licher Erörterung empfahl das Audit Committee dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss 2009 der IVG Immobilien AG sowie den Konzern- abschluss IVG zu billigen und dem Lagebericht 2009 der IVG Immobilien AG sowie dem Konzernlagebericht IVG zuzustimmen. Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2009 Für die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22.03.2010 und die voran- gehende Sitzung des Audit Committee am 22.03.2010 lagen allen Mit- gliedern rechtzeitig der Jahresabschluss und der Lagebericht der IVG Immobilien AG, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht IVG, sowie die Prüfungsberichte der PricewaterhouseCoopers Aktiengesell- schaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf vor. Die Abschluss- prüfer waren in der Sitzung des Audit Committee am 22.03.2010 sowie in der Sitzung des Aufsichtsratsplenums am 22.03.2010 anwesend. Sie berichteten ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2009 und der Lagebericht der IVG Immobilien AG ebenso wie der nach den International Financial Reporting Standards erstellte Konzern- abschluss und der Konzernlagebericht wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2009 und der anschließenden Auftrags- erteilung durch unser Audit Committee von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte dem Jahresabschluss und dem Lagebericht am 22.03.2010 ebenso wie dem Konzernabschluss und dem Konzern- lagebericht am 22.03.2010 jeweils den uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts schließen wir uns dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Auch nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung erheben wir keine Einwendungen. Wir teilen die im Lagebericht und im Konzernlagebe- richt enthaltene Beurteilung des Vorstands. In der Sitzung des Aufsichts- rats-Plenums am 22.03.2010 billigten wir auf Empfehlung des Audit Committee den Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Veränderungen im Aufsichtsrat Im Berichtsjahr 2009 ergaben sich keinerlei personelle Veränderungen innerhalb unseres Gremiums. Wir danken dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihr großes Engagement und die geleis- tete Arbeit im Berichtsjahr. Bonn, 22. März 2010 Für den Aufsichtsrat Detlef Bierbaum, Vorsitzender

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