77A k t i o n ä r e . U n t e r n e h m e n . F i n A n z e n . i n F o r m A t i o n e n Der Durchschnittszinssatz im IVG-Konzern – bestehend aus Zinseinstand und Kreditmargen – schwankte 2009 zwischen 4,57 % und 4,04 %. Im ersten Halbjahr konnten die erhöhten Kreditmargen bei Prolongationen durch niedrige Geldmarktzinsen und den variablen Anteil der Zinspositi- on mehr als kompensiert werden. Im zweiten Halbjahr profitierte IVG von weiter fallenden Geldmarktzinsen und günstigen Festzinseindeckungen. Für 2010 erwarten wir gegenläufige Effekte durch erhöhte Kreditmargen und dem Auslaufen von Festzinspositionen, die voraussichtlich günstiger prolongiert werden können. Der Zinsaufwand des IVG-Konzerns würde für das Folgejahr bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Refinanzierungszinses um 100 Basis- punkte unter Berücksichtigung der Fristigkeiten der Festzinseindeckungen um 18 Mio. Euro p. a. steigen. Das dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzte Nominal kann den Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten (Kreditmar- generhöhungsrisiko), den Fälligkeiten der Festzinspositionen (Zinsände- rungsrisiko aus Swapmarkt) sowie der Höhe der nach Festzinssicherung verbleibenden variablen Position (Zinsänderungsrisiko Geldmarkt) ent- nommen werden (siehe Abschnitt 10.2 des Konzernanhangs). 6.5.4 Sonstige Risiken Rechtliche Risiken Im Konzern der IVG Immobilien AG sind keine Rechtsstreitigkeiten anhän- gig oder drohend, die existenzielle Risiken bergen. Die Überwachung und Steuerung größerer Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 40.000 Euro liegt beim Zentralbereich Recht & Compliance. Die anhängigen Rechtsstreitigkeiten betreffen fast ausschließlich übliche Fallgestaltungen aus dem operativen Geschäft. Falls erforderlich, werden für die Kosten und die Hauptsacheforderung in entsprechendem Umfang Rückstellun- gen gebildet. Der Gesamtbetrag der im Konzern gebildeten Rückstellun- gen beläuft sich per 31.12.2009 auf 9.746.180 Euro. Die Rückstellungen verteilen sich auf insgesamt 10 Verfahren. Für weitere 12 Verfahren sind keine Rückstellungen gebildet worden, da es sich entweder um Aktiv- prozesse handelt, bei denen ein Obsiegen überwiegend wahrscheinlich ist, oder um Passivprozesse, bei denen das Risiko eines Unterliegens bei weniger als 50 % liegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten die noch anhängigen Anfech- tungsklagen gegen Beschlüsse von Hauptversammlungen erledigt wer- den. So hatten die Kläger der beiden gegen verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung 2006 erhobenen Klagen nach einer Klageabweisung in der ersten Instanz Berufung eingelegt. Das OLG Köln hat den Klägern in einzelnen Punkten recht gegeben und die Beschlüsse zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Wahl von Herrn Dr. Eckart John von Freyend für nichtig erklärt, die Berufung im Übrigen aber abgewie- sen. Nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile hat die IVG das Urteil rechtskräftig werden lassen, auch die Kläger haben keine Revision eingelegt. Die Berufungen gegen die Abweisung zweier Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2008 sind nach einer Abweisung in der ersten Instanz und einem entsprechenden Hinweis des OLG Köln von den Klägern zurückgenommen worden, so dass auch diese Klagen erle- digt sind. In Zusammenhang mit dem Squeeze out bei der IVG Deutschland Immo- bilien AG sind die Anfechtungsklagen zurückgenommen worden. Zahlun- gen an die Kläger oder deren Anwälte sind seitens der IVG nicht geleistet worden. Zahlreiche Aktionäre haben ein Spruchverfahren eingeleitet, um den angebotenen Kaufpreis gerichtlich auf seine Angemessenheit über- prüfen zu lassen. Sollte die IVG Immobilien AG hierbei unterliegen, müsste eine verzinsliche Zuzahlung an alle im Rahmen des Squeeze out ausge- schiedenen Aktionäre gezahlt werden. Diese Erhöhung der Abfindungs- zahlung könnte sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag belaufen. IVG ist davon überzeugt, dass das Spruchverfahren nicht zu einer Zuzah- lung führen wird, da die gezahlte Abfindung auf einem sorgfältig erstell- ten Gutachten beruht, dessen Ergebnisse von einem gerichtlich bestellten Gutachter bestätigt worden sind. Umweltrisiken Aus historischen Gründen befinden sich im Bestand der IVG Grundstücke, die produktionsbedingte Kontaminationen mit Sprengstoffrückständen aufweisen. Das Risiko besteht darin, dass die zuständigen Behörden gegen die Gesellschaft Verfügungen erlassen könnten, durch die kosten- trächtige Sanierungen auferlegt werden. Bislang ist es der IVG gelungen, im Einvernehmen mit den örtlichen Behörden die notwendigen Maßnah- men zur Sicherung der Grundstücke und zur Vermeidung von Gefährdun- gen vorzunehmen und damit Verfügungen zu vermeiden. Eine entsprechende Risikovorsorge für notwendige Sicherungs- und Abrissmaßnahmen wie z. B. in Dörverden und Clausthal-Zellerfeld wurde im Rahmen des Jahresabschlusses getroffen. Die Risikovorsorge beträgt für das Jahr 2010 7,0 Mio. Euro. Für die Liegenschaften in Niedersachsen, wo auch eine Inanspruchnahme für teilweise seit langem verkaufte Grundstücke droht, führt die IVG nach wie vor Gespräche mit dem Umweltministerium des Landes Niedersach- sen zur Herstellung einer vergleichsweisen Lösung aller sie betreffenden Altlastenfälle in diesem Bundesland. Mit einer Vergleichsvereinbarung ist nicht vor 2011 zu rechnen. Entsprechende Ausgaben werden seitens der IVG Immobilien AG im Rahmen der Planung berücksichtigt. Schadensrisiken Die IVG hat sich gegen die Risiken aus dem operativen Geschäft in dem erforderlichen Umfang versichert. Sie lässt sich hierbei laufend von einem der großen Maklerbüros eingehend beraten und überprüft den Versicherungsbestand fortlaufend. Insbesondere sind die Risiken im Zusammenhang mit dem Betriebsgelände in Etzel, auch im Hinblick auf Umweltrisiken aus dem Betrieb von Leitungen, versichert. Im Zusammen- hang mit der Solung neuer Kavernen hat sich die IVG mit einer Montage- versicherung gegen Schadensfälle abgesichert. Der Gebäudebestand der
