Report-Investor: IVG Immobilien AG - Geschäftsbericht 2009

7A k t i o n ä r e . U n t e r n e h m e n . F i n A n z e n . i n F o r m A t i o n e n Bericht des Aufsichtsrats Detlef Bierbaum, Vorsitzender des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, das Berichtsjahr 2009 war geprägt von der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Folgen insbesondere für Immobiliengesellschaften spürbar waren. Die weitgehend restriktive Kapitalvergabe der Banken führte zu einem Rückgang im Transaktionsvolumen und nachfolgend in den Immobilienpreisen. Dadurch wurde das Marktumfeld schwieriger und unsicherer, sowohl für Käufe als auch für Verkäufe im Immobilienbereich. Um die Refinanzierung und Liquidität der IVG sicherzustellen, musste der Vorstand entschieden handeln und zahlreiche Maßnahmen ergreifen. In einer solchen Situation ist die überwachende Funktion des Aufsichts- rats von zusätzlicher Bedeutung. Meine Aufsichtsratskollegen und ich arbeiteten daher im vergangenen Geschäftsjahr besonders eng mit dem Vorstand zusammen. Insbesondere bei der Vereinbarung eines neuen Konsortialkredits über 1,3 Mrd. Euro, mit dem die Fälligkeiten verschie- dener bilateraler Kreditlinien der Jahre 2009 bis 2011 zusammengefasst und bis Ende 2012 prolongiert werden, hat der Aufsichtsrat den Vorstand aktiv unterstützt. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung oblie- genden Beratungs- und Kontrollaufgaben im Berichtszeitraum intensiv begleitet. Angemessene Überwachung der Geschäftsführung und gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und umfassend beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft kon- tinuierlich überwacht. Wir waren in alle Entscheidungen eingebunden, die für die IVG Immobilien AG von grundlegender Bedeutung waren. Zu Bean- standungen der Vorstandstätigkeit gab es keinen Anlass. Der Vorstand berichtete uns nach Maßgabe des § 90 Abs. 1 und Abs. 2 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend – schriftlich und mündlich – über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der stra- tegischen Weiterentwicklung. Wir wurden umfassend informiert über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft, die Geschäftsent- wicklung, die Lage des Konzerns als Ganzes und seiner Tochter- und Beteiligungsgesellschaften einschließlich Risikolage, Risikomanagement und Compliance. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimm- te der Vorstand mit uns ab. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen und Zielen wurden vom Vorstand jeweils zeitnah detailliert erläutert und begründet. Sämtliche für das Unternehmen bedeutende Geschäftsvorgänge erörter- ten wir anhand der schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands ausführlich. Darüber hinaus stand ich als Aufsichtsratsvorsitzender im ständigen und engen Kontakt mit dem Vorstand und hier insbesondere mit dem Spre- cher des Vorstands, um mich über aktuelle Geschäftsvorfälle zu informie- ren und mit dem Vorstand die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens zu beraten. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, unter- richtete ich meine Aufsichtsratskollegen jeweils unverzüglich. Vom Ein- sichts- und Prüfungsrecht gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG wurde

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