Report-Investor: IVG Immobilien AG - Geschäftsbericht 2009

97A k t i o n ä r e . U n t e r n e h m e n . F i n A n z e n . i n F o r m A t i o n e n net investment hedges werden designiert, um das Fremdwährungsrisi- ko aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung abzusichern und die Sicherungsbeziehung bilanziell abzubilden. Hierbei werden unre- alisierte Gewinne und Verluste der Sicherungsgeschäfte bis zur Veräuße- rung der Beteiligung im Eigenkapital erfasst. Entsprechend der Regelungen und formalen Anforderungen des IAS 39 werden die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäf- ten durch IVG zu jedem Stichtag erfüllt. Insbesondere müssen die Siche- rungsbeziehungen ausführlich dokumentiert werden, so dass sowohl der Sicherungszusammenhang als auch die Risikomanagementstrategie und -ziele dargestellt werden. Des Weiteren muss die Sicherungsbeziehung hinreichend effektiv sein, d.h. die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Sicherungs- geschäfts müssen sowohl prospektiv als auch retrospektiv in einer Bandbreite von 80 bis 125 % der gegenläufigen Änderungen des bei- zulegenden Zeitwertes des Grundgeschäfts liegen. IAS 39 folgend wird ausschließlich der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung nach den beschriebenen Regeln bilanziert. Der ineffektive Teil einer Sicherungsbe- ziehung wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder das Siche- rungsgeschäft nicht mehr die Kriterien für Hedge Accounting erfüllt, ver- bleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn das gesicherte Grundgeschäft realisiert oder nicht weiter erwartet wird. Eventuelle künf- tige Gewinne und Verluste aus dem Sicherungsgeschäft werden ab dem Ende der Designation im Periodenergebnis gezeigt. (a 2) Sonstige erfolgswirksam zum beizulegenden zeitwert bewertete Vermögenswerte Die beizulegenden Zeitwerte notierter Anteile und Wertpapiere bemessen sich nach dem aktuellen Marktpreis. Wenn für finanzielle Vermögens- werte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermö- genswerte handelt, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels geeig- neter Bewertungsmethoden ermittelt. (b) Darlehen und Forderungen Darlehen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögens- werte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem akti- ven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne jegliche Absicht, die Forderungen zu handeln. Darlehen und Forderungen wer- den anfänglich zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und an den Folgestichtagen zu fortgeführten Anschaf- fungskosten angesetzt. Bestehen Zweifel, dass Forderungen einbringlich sind, werden diese mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Neben den erforder- lichen Einzelwertberichtigungen werden bei erkennbaren Risiken aus dem allgemeinen Kreditrisiko pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegen- den Zeitwert entspricht. Wertminderungen von Forderungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Ver- lässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Währungsgewinne oder -verluste werden im Finanzergebnis erfasst. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben sowie kurzfristige Termingeldanlagen der IVG Immobilien AG und der Gesellschaften, die noch nicht in das Cash-Clearing einbezo- gen sind, mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. (c) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available-for-sale) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht deri- vative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zuzu- ordnen sind oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Die Erstbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Hierbei werden unrealisierte Gewinne und Verluste unter Berücksich- tigung latenter Steuern im Eigenkapital (Sonstige Rücklagen) erfasst. Bei Veräußerung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam. Zu jedem Stichtag wird überprüft, ob objektive Hinweise für eine Wert- minderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finan- zieller Vermögenswerte vorliegen. Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfüg- bare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, ist ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten als Hinweis auf eine Wertminderung zu sehen. Wenn ein Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird auf den beizulegenden Zeit- wert abgeschrieben. Die bisher im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten kumulierten Verluste werden dann erfolgswirksam in den Abschreibungen erfasst. Ergebnis- wirksam erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam wieder zugeschrieben.

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