37 An unsere Aktionäre Die Jungheinrich- Aktie Konzernlage- bericht Der Konzern im Überblick Konzern- abschluss Bericht des Aufsichtsrates Corporate- Governance- Bericht Der Aufsichtsrat Der Vorstand Fünfjahres- übersicht Datenschutz Jungheinrich stellt unverändert auf Basis der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen den Schutz von persönlichen Daten von Kunden und Mitarbeitern sicher. Gemäß den Konzernvorgaben sind alle Führungs- kräfte und Mitarbeiter weltweit verpflichtet, mit persönlichen Daten von Kunden und Mitarbeitern verantwor- tungsvoll umzugehen. Dieser Standard geht damit über das geltende EU-Recht in einzelnen Punkten hinaus. Im Berichtsjahr 2009 wurden im Jungheinrich-Konzern für den deutschsprachigen Raum die Vorgaben des novellierten Bundesdatenschutzrechtes hinsichtlich der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten, der werblichen Nutzung von Daten und der Auftragsdatenverarbeitung in den betroffenen Bereichen umge- setzt. So wurden alle Führungskräfte auf die Einhaltung dieser veränderten Rechtslage hingewiesen und die Rechte zur Speicherung und Nutzung von persönlichen Daten im Jungheinrich-Konzern weiter ver- schärft. Dies gilt insbesondere für die Auftragsdatenverarbeitung. Zudem wurden alle externen Lieferanten ausdrücklich auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen. In Zusammenarbeit mit der Konzernrevision wurden – wie in den Vorjahren – diverse Datenschutz-Audits in einzelnen Unternehmensbereichen im In- und Ausland durchgeführt. Dabei wurden keine nennenswerten Verstöße gegen die aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Konzerns festgestellt. Aufgrund der veränderten datenschutzrechtlichen Gesetzgebung wurde die Anzahl der Datenschutz- Koordinatoren bei Jungheinrich in allen Vorstandsbereichen erhöht. Diese Datenschutz-Koordinatoren wurden umfassend informiert und geschult, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Veränderun- gen im Datenschutz bei sämtlichen Führungskräften und Mitarbeitern im Jungheinrich-Konzern nachhaltig Beachtung finden und damit ein gesetzeskonformes Verhalten gewährleistet wird. Compliance Aufgabe des im Jungheinrich-Konzern im Jahre 2008 implementierten Compliance-Systems ist es, mögliche Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze im Konzern einschließlich der Tochtergesellschaften aufzuzeigen. Dazu wurden im Berichtsjahr alle Führungskräfte entweder im Rahmen von Veranstaltungen oder in schriftlicher Form mit dem Compliance-System weiter vertraut gemacht. Zudem wurden alle Führungskräfte ausdrücklich dazu aufgefordert, die internen und externen Vorgaben zu beachten und diese bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Über das eigene, im Vorjahr ebenfalls implementierte interne Hinweisgeber-System wurde der Chief Compliance Officer auf verschiedene Weise über mögliche Missstände im Unternehmen informiert. Diese wurden im Rahmen von internen Untersuchungen analysiert. Gegebenenfalls wurden Veränderun- gen in den Abläufen und Prozessen vorgenommen. Es sind keine nennenswerten Schäden für den Jungheinrich-Konzern entstanden. Zudem wurden im Rahmen von regelmäßigen Untersuchungen durch die Konzernrevision mögliche Risikofelder und Schadensgebiete in allen Vorstandsbereichen weltweit geprüft. Auch hier traten keine wesentlichen Gefahren für den Konzern auf, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Unternehmen hätten haben können. Der Chief Compliance Officer berichtete regelmäßig über mögliche Compliance-Vorfälle an den Vorstand sowie an den Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates. Ergänzend wurde außerdem zweimal schriftlich Bericht erstattet.
