K O N Z E R N L A G E B E R I C H T D E R K + S G R U P P E □ KONZERNSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT □ UNTERNEHMENSSTRATEGIE UND -STEUERUNG □ MITARBEITER □ FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG □ GESCHÄFTSVERLAUF □ ERTRAGSLAGE □ FINANZLAGE □ VERMÖGENSLAGE □ DARSTELLUNG DER GESCHÄFTSBEREICHSENTWICKLUNG ■ RISIKOBERICHT □ NACHTRAGSBERICHT □ PROGNOSEBERICHT 135 KONZERNLAGEBERICHT Das Kaliwerk Neuhof-Ellers hat die Versenkung von Salzwasser in den Plattendolomit nach vollständiger Inanspruchnahme des Versenkraums einstellen müssen. Um die ordnungsgemäße Entsorgung der dort anfallenden Haldenwässer gewährleisten zu können, erfolgt im Einklang mit geltenden Genehmigungen bis zur Fertigstellung der bereits im Juli 2007 beantragten Salzwasserleitung der Transport der Salzwässer per Bahn und LKW zum nächstgelegenen Standort. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 18. November 2009 den Klagen vom BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) stattgegeben und den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) vom 10. August 2007 sowie den Änderungsbeschluss vom 13. März 2009 zur Haldenerweiterung des Werks Sigmundshall aufgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss war die Abdeckung der Halde eine Voraussetzung für die Erweiterung der Aufhaldung von Produktions- rückständen. Die Urteile des Verwaltungsgerichts beziehen sich ausschließlich auf die von K+S vorgesehene Art der Abdeckung der Halde, deren Eignung für eine langzeitsichere, eigenständige Begrünung der Halde in Frage gestellt wurde. Die weitere Aufhaldung von Rückständen aus der Kaliaufbereitung wurde vom Verwaltungsgericht nicht als unzulässig angesehen. Die zuständige Bergbehörde hat gegen die beiden Urteile Berufung einge- legt, die K+S Kali GmbH wird sie im weiteren Prozess unterstützen. Derzeit ergeben sich kurzfristig keine Einschränkungen für den Betrieb des Kaliwerks Sigmundshall. Langfris- tige Auswirkungen lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Mögliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe bewerten wir mittelfristig als moderat. Risiken aus Umweltschäden durch Gebirgsschlag Unsere Bergbauaktivitäten beinhalten das bergbauspezifische Risiko einer plötzlich auftretenden großflächigen und unter Umständen starken Absenkung der Erdoberfläche (Gebirgsschlag). Sollte dies eintreten, könnte dies neben dem ganzen oder teilweisen Verlust des Bergwerks und der Beschädigung der Anlagen zu erheblichen Schädigungen am Eigentum Dritter bis hin zu Personenschäden und Todesfällen führen. Zur Sicherung der Tagesoberfläche, der Erzielung einer langzeitsicheren Standfestigkeit und somit der Vermeidung von solchen Gebirgsschlägen trägt unsere auf umfangreiche Forschungs- arbeiten gestützte, fachgerechte Dimensionierung der Pfeiler im Grubengebäude bei. Eine ständige Überwachung der Grubengebäude liefert ggf. rechtzeitig Hinweise, ob zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Grubengebäude und zur Vermeidung von Bergschäden erforderlich sind. Solche negativen Einflüsse hätten eine wesentliche Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der K+S Gruppe, sind derzeit jedoch unwahrscheinlich. Risiken aus Kohlendioxid-Einschlüssen in Lagerstätten Kohlendioxid-Einschlüsse stellen in bestimmten Bergwerken ein latentes Gefahren- potenzial dar. Sollte Kohlendioxid aus diesen Einschlüssen schlagartig ausbrechen, könnte die K+S Gruppe für damit im Zusammenhang stehende Schäden oder Verlet- zungen haftbar gemacht werden, Schäden an eigenem Gerät erleiden und Produktions-
