Report-Investor: K+S Aktiengesellschaft - Geschäftsbericht 2008

K O N Z E R N A B S C H L U S S D E R K + S G R U P P E □ BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS □ GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG □ KAPITALFLUSSRECHNUNG □ BILANZ □ ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS □ ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS □ ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNGEN □ SEGMENTBERICHTERSTATTUNG ■ ANHANG 215 KONZERNABSCHLUSS Der Dienstzeitaufwand wirdentsprechendder Zuordnung der Mitarbeiter inder Gewinn- und Verlustrechnungunter folgendenPositionen ausgewiesen: ■ Herstellungskosten ■ Vertriebskosten ■ allgemeine Verwaltungskosten ■ Forschungs- und Entwicklungskosten ■ sonstige betriebliche Aufwendungen Der Zinsaufwand, die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen sowie die Tilgung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden im Zinsergebnis erfasst. Rückstellungsauflösungen werden als sonstiger betrieblicher Ertrag ausgewiesen. Im Zeitablauf ergibt sich folgende Entwicklung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens: Angaben in T€ 2009 2008 2007 2006 2005 Anwartschaftsbarwert am 31. Dezember 394.245 196.175 208.523 202.569 208.241 Planvermögen am 31. Dezember 209.539 81.070 80.415 82.265 41.670 Unterdeckung (+)/Überdeckung (-) 184.706 115.105 128.108 120.304 166.571 Erfahrungsbedingte Gewinne (+)/Verluste (-) aus Verpflichtungen 927 -6.742 -3.719 1.677 2.264 Sonstige Gewinne (+)/Verluste (-) aus Verpflichtungen – 13.829 -4.136 – – Erfahrungsbedingte Gewinne (+)/Verluste (-) aus Planvermögen 15.772 -27.664 -3.211 -482 – Eine Veränderung des angenommenen Kostentrends für die gesundheitsfürsorglichen Leistungszusagen würde zu folgenden Effekten führen: Veränderung um 1 %-Punkt Angaben in T€ Erhöhung Verringerung Effekt auf den Dienstzeit- und Zinsaufwand 192 -153 Effekt auf den Anwartschaftsbarwert 8.637 -6.836 Im Geschäftsjahr 2010 ist aus Pensions- und pensionsähnlichen Zusagen ein Zahlungs- mittelabfluss in Höhe von 20.680 T€ zu erwarten. Dieser umfasst Dotierungen an das Planvermögen sowie Rentenzahlungen, die nicht durch entsprechende Erstattungen aus dem Planvermögen gedeckt sind. Darüber hinaus bestehen weitere Altersversorgungssysteme, für die keine Rückstellungen zu bilden sind.

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