50 steht die Hauptversammlung als maßgebliches Organ der Aktionäre. Durch sie werden unsere Anteilseigner an grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens beteiligt. Ge- meinsam sind diese drei Organe gleichermaßen den Interessen der Aktionäre und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. 2. aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat, werden alle Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 berichtet der Aufsichtsrat im Bericht des Aufsichtsrats. Die KAP Beteiligungs-AG folgt mit ihren mehrheitlich unabhängigen Aufsichtsratsmitglie- dern der entsprechenden Empfehlung des Kodexes. 3. aufsichtsratsausschüsse Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung ist die Bildung von Ausschüssen, auf die Entscheidungs- befugnisse übertragen werden können, möglich. Eine augenblickliche Notwendigkeit für die Bildung von Ausschüssen besteht jedoch nicht. 4. vorstand Der Vorstand der KAP Beteiligungs-AG besteht aus zwei Mitgliedern. 5. vergütung von vorstand und aufsichtsrat Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung, die sich an der Entwicklung des Konzernergebnisses orientiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten lediglich eine feste Vergütung, deren Höhe in § 13 der Satzung geregelt ist. Die Vergütungen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches im Konzernlagebericht individualisiert aufgeführt und nach ihren Bestandteilen ausgewiesen. 6. Beziehung zu aktionären und transparenz Die KAP Beteiligungs-AG veröffentlicht auf ihrer Internetseite www.kap.de unter Investor Relations einen Finanzkalender, in den rechtzeitig relevante Termine eingestellt werden. Ferner sind über das Internet sämtliche IR-, Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen (über www.euroadhoc.de Datenbank) abrufbar. Die jährliche Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder einen Dritten zu bevollmächtigen. Im Rahmen der Hauptversamm- lung wird erläutert, wie Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Die KAP Beteiligungs-AG veröffentlicht unverzüglich, unter Beachtung der gesetzlichen Fristen, alle nach dem Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Meldungen über Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren des Unternehmens durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (Directors’ Dealings) nach Zugang auf ihrer Internetseite und über- mittelt sie an das Unternehmensregister weiter.
