51 Brief an die Aktionäre Segmente KAP-Aktie Konzernlagebericht Angaben zur Unternehmensführung Aufsicht und Rat Konzernabschluss Jahresabschluss AG 7. risikomanagement, Compliance, rechnungslegung, abschlussprüfung Wir betrachten den verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken als ein wesentliches Element guter Corporate Governance. Die KAP Beteiligungs-AG verfügt über ein systema- tisches Risikomanagement, das den Vorstand in die Lage versetzt, auf relevante Ver- änderungen des Risikoprofils unverzüglich zu reagieren und Markttendenzen frühzeitig zu erkennen. Das Risikomanagement-System ist Gegenstand der jährlichen Abschluss- prüfung. Eine detaillierte Darstellung findet sich im Konzernlagebericht. Integraler Bestandteil der Unternehmenskultur der KAP Beteiligungs-AG ist die Be- achtung der nationalen und internationalen rechtlichen sowie ethischen Grundsätze im Geschäftsverkehr. Dazu gehören Grundsätze wie Professionalität, Ehrlichkeit und Recht- schaffenheit gegenüber unseren Kunden, Lieferanten, Regierungen, Mitarbeitern, Aktio- nären und der Öffentlichkeit. Als Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 die PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg beauftragt. Er hat sich zuvor vergewissert, dass die bestehenden Beziehungen zwischen dem Abschlussprüfer und der KAP Beteiligungs-AG bzw. deren Organen keinen Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen. Mit dem Abschlussprüfer wurden die Schwerpunkte der Prüfung festgelegt. Weiterhin ist vereinbart, dass der Aufsichtsrat über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe umgehend unter- richtet wird. 8. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate governance kodex Im Dezember 2009 haben wir die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und danach den Aktionären auf der Website der KAP Beteiligungs-AG unter www.kap.de Corporate Governance Kodex dauerhaft zugänglich gemacht: EntsprEChEnsErklärung 2009 Vorstand und Aufsichtsrat der KAP Beteiligungs-AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: 1 Die KAP Beteiligungs-AG wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Kodexfassung vom 18. Juni 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 5. August 2009, künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen: 1.1 Offenlegung der Vorstandsvergütung Kodex Ziff. 4.2.5 Absatz 1 „Die Offenlegung soll in einem Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die Vorstands- mitglieder in allgemein verständlicher Form erläutert.“ – Die Offenlegung erfolgt nicht in einem als Teil des Corporate Governance Berichts veröffentlichten Vergütungsberichts.
