Report-Investor: KAP-Beteiligungs-AG - Geschäftsbericht 2009

52 Die individualisierte Vergütung jedes Vorstandsmitglieds wird nach den gesetz- lichen Vorschriften als Teil des Konzernlageberichts dargestellt. Eine Offenlegung der Gesamtvergütung in einem gesonderten Vergütungsbericht halten wir daher für nicht erforderlich. 1.2 Nebenleistungen im Vergütungsbericht Kodex Ziff. 4.2.5 Absatz 2 „Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten.“ – Die Gesellschaft erbringt keine Nebenleistungen. 1.3 Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat Kodex Ziff. 5.3.1 „Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Un- ternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.“ – Es sind keine Ausschüssen im Aufsichtsrat gebildet. Der dreiköpfige Aufsichtsrat erübrigt die Bildung von Ausschüssen, da Entschei- dungen schnell getroffen werden können. 1.4 Erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Kodex Ziff. 5.4.6 Absatz 2 Satz 1 „Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten.“ – Der Aufsichtsrat erhält keine erfolgsorientierte Vergütung. 1.5 Individualisierter Ausweis der Aufsichtsratsmitgliedervergütung Kodex Ziff. 5.4.6 Absatz 3 Satz 1 „Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate-Governance-Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden.“ – Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird nicht im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen. Die individuellen Aufsichtsratsbezüge lassen sich der Satzung und den Angaben im Konzernlagebericht entnehmen.

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