58 Eine zusammenfassende Darstellung der Corporate Governance der KAP Beteiligungs-AG einschließlich der Entsprechenserklärung vom Dezember 2009 ist im Corporate-Governance- Kapitel in diesem Geschäftsbericht bzw. auf der homepage im Internet veröffentlicht. Jahresabschluss Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss mit Lagebericht für das Jahr 2009 sowie der Konzernabschluss mit Erläuterungen (Notes) und der Konzernlagebericht für das Jahr 2009 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem in der hauptversammlung vom 28. August 2009 gewählten Abschlussprüfer, der PKF UNITESTA revisions- und Treu- handgesellschaft mbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt. Für das Geschäftsjahr 2009 sind dem Aufsichtsrat gemäß §§ 170 und 337 AktG der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und der Konzernlagebericht, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zur Prüfung vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in der Sitzung vom 29. April 2010 zusammen mit dem Vorstand in Anwesenheit des Abschlussprüfers bera- ten und eingehend erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den Jahresabschluss 2009 gebilligt, der somit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Mit dem Vorschlag des Vorstands an die hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Abhängigkeitsbericht Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2009 in den ersten drei Monaten des darauffol- genden Geschäftsjahres einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 AktG aufgestellt und ihn nach seiner Aufstellung un- verzüglich dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer vorgelegt. Der Abschlussprüfer PKF UNITESTA revisions- und Treuhandgesellschaft mbh, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Vermerk erteilt: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich vorgelegt und in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. April 2010 eingehend erörtert und insbesondere auf Vollständigkeit und richtigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung sind vom Auf- sichtsrat gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen zu erheben. An den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Ab- hängigkeitsbericht nahm der Abschlussprüfer teil und berichtete über die wesentlichen
