75 Konzernanhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009 Brief an die Aktionäre Segmente KAP-Aktie Konzernlagebericht Angaben zur Unternehmensführung Aufsicht und Rat Konzernabschluss Jahresabschluss AG Übernahme der IFrS In daS europäISche recht Die Verordnung EU Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats (IAS- Verordnung) betreffend die Anwendung der International Financial Reporting Standards wurde am 19. Juli 2002 verabschiedet. Der IAS-Verordnung entsprechend sind alle ka- pitalmarktorientierten Unternehmen, die dem Recht eines EU-Mitgliedsstaats unterlie- gen, verpflichtet, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ihre Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Artikel 3 der IAS-Verordnung enthält zugunsten der EU-Kommission ein Prüfungsrecht, bevor die Standards im EU-Amtsblatt veröffentlicht und damit für die Un- ternehmen der EU-Mitgliedsstaaten verbindlich werden (Endorsement). Zum jeweiligen Bilanzstichtag sind somit lediglich die im Rahmen des Endorsements durch EU-Verord- nungen übernommenen Rechnungslegungsstandards sowie deren Interpretationen ver- pflichtend anzuwenden. Eine Transformation durch die Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten in das jeweilige nationale Recht ist nicht erforderlich. 1 allgemeIne erläuterungen Die KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft („KAP Beteiligungs-AG“ oder „KAP-Konzern“) hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 nach den in den EU-Mitgliedsstaaten anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und den nach § 315a HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss der KAP Beteiligungs-AG berücksichtigt zum 31. Dezember 2009 alle verpflichtend anzuwendenden Bestimmungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die dazugehö- rigen Interpretationen (IFRIC) und wurde in Übereinstimmung mit diesen aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind verschiedene Posten der Konzern- bilanz und der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang entsprechend aufgegliedert und erläutert. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Berichtswährung des Konzerns ist Euro. Alle Angaben werden, sofern nicht geson- dert vermerkt, in tausend Euro (TEUR) gemacht. Aufgrund der Darstellung in TEUR kann es bei der Aufsummierung zu Rundungsdifferenzen kommen. Der Sitz der KAP Beteiligungs-AG ist Stadtallendorf, Deutschland. Aufgrund der Darstellung in TEUR kann es bei der Aufsummierung zu Rundungsdifferenzen kommen.
