Report-Investor: KAP-Beteiligungs-AG - Geschäftsbericht 2009

82 leasing Leasingverhältnisse, bei denen alle wesentlichen Chancen und Risiken der KAP-Konzern als Leasingnehmer trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Zu Beginn des Leasingvertrags wird der Leasinggegenstand mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen bilanziert. Die Abschreibungen erfol- gen planmäßig linear über den jeweils kürzeren der beiden Zeiträume der Vertragslaufzeit oder der Nutzungsdauer. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungs- verpflichtungen werden unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nicht erfüllt sind, handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse. Die Leasingraten werden bei Fälligkeit sofort ergebniswirksam als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers erfasst. zuwendungen der öffentlichen hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn ausreichend sicher ist, dass das beantragende Unternehmen die Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen auch gewährt werden. Die Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum verteilt, in dem die entsprechenden Aufwendungen kompensiert werden sollen. Zuwendungen für Vermögenswerte werden vom Buchwert des betroffenen Vermögens- werts gekürzt. renditeimmobilien Nicht betriebsnotwendige Grundstücke und Gebäude werden als Renditeimmobilien klassifiziert und bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Dabei erfolgt ein Ansatz nur, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit dem Vermögens- wert verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Renditeimmobilien werden dem Anschaffungskostenmodell entsprechend mit den An- schaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen, fortgeführt. Die Abschreibungen erfolgen linear über einen Zeitraum von sieben bis 50 Jahren. Wertminderung von Vermögenswerten Für Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer, Sachanlagen und Renditeimmobilien erfolgt zu jedem Bilanzstichtag eine Einschätzung darüber, ob An- haltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte in ihrem Wert gemindert sein könnten. Falls solche Anhaltspunkte vorliegen, werden die erzielbaren Beträge dieser Vermögens- werte geschätzt. Für Geschäfts- oder Firmenwerte oder immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt jährlich zu jedem Bilanzstichtag – und wann immer Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen – die Überprüfung der Werthaltigkeit, indem der Buch- wert mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird. Im Rahmen von Unternehmenszusam- menschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden der aus dem Erwerb Nutzen ziehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet. Als zahlungsmittel- generierende Einheiten werden die wirtschaftlich voneinander unabhängig operierenden Unternehmensgruppen innerhalb der Segmente definiert. Die Zuordnung erfolgt spätes-

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download