Report-Investor: KAP-Beteiligungs-AG - Geschäftsbericht 2009

84 Ausleihungen werden entsprechend der Klassifizierung als „Kredite und Forderungen“ nach dem erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten an den folgenden Bilanzstichtagen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Am Bilanzstichtag eingetretene Wertmin- derungen werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. latente Steuern Auf temporäre Bewertungsdifferenzen werden latente Steuern gebildet. Die Ermittlung orientiert sich dabei am Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Sie umfasst alle erfolgswirksamen und -neutralen Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen, sofern diese künftig zu einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden aktiviert, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um diese Verlustvorträge nutzen zu können. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Aus früheren Berichts- perioden resultierende temporäre Bewertungsunterschiede werden bei Änderungen den Steuersätzen entsprechend angepasst. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Erstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuer- schulden besteht und sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuer- behörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden. Vorräte Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Handelswaren umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. In die Ermittlung der Herstellungskosten der Unfertigen und Fertigen Erzeugnisse werden neben den Einzelkosten auch die produktionsbezogenen Gemeinkosten auf Basis einer normalen Kapazitätsauslastung mit einbezogen. Bestandsrisiken hinsichtlich Lagerdauer und Verwertbarkeit, die zu einem unter den An- schaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Nettoveräußerungswert führen, werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Sofern die Gründe für eine be- reits in vorangegangenen Perioden eingetretene Wertminderung nicht länger bestehen, erfolgt eine Wertaufholung bis zu dem berichtigten Nettoveräußerungswert. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte Sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden, sofern es sich nicht um Derivative Finanzinstrumente handelt, als Kredite und Forderungen klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz am Erfüllungstag werden diese mit den Anschaffungskosten unter Berücksich- tigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Unverzinsliche

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