16 BERICHT DES AUFSICHTSRATS Der Präsidialausschuss, der im Berichtsjahr einmal zusammen- trat, ist für Abschlüsse, Änderungen und Beendigungen der Verträge mit Vorstandsmitgliedern, Erteilung von Zustimmun- gen des Aufsichtsrats in den Fällen der §§ 89, 114 und 115 AktG sowie sonstige ihm vom Aufsichtsrat übertragene Auf- gaben zuständig. Für den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bestand auch im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Anlass, tätig zu werden. JAHRESABSCHLUSS UND KONZERN-ABSCHLUSS Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 und der Lagebericht der Klöckner- Werke AG wurden von der PricewaterhouseCoopers Aktienge- sellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Den Prüfungsauftrag hatte der Aufsichtsrat entspre- chend dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Juni 2009 erteilt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzern-Abschluss und der Konzern-Lagebericht der Klöckner-Werke AG wurden auf der Grundlage der internatio- nalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, vom Ab- schlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor den Sitzungen zuge- sandt. Sie wurden im Prüfungsausschuss am 11. März 2010 sowie in der Sitzung des Aufsichtsrats am 12. März 2010 durch den Vorstand erläutert und intensiv beraten. Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Beratungen des Jahresab- schlusses und des Konzern-Abschlusses teil und berichteten über wesentliche Ergebnisse der Prüfung; weiter standen sie für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Zum Risikofrüherkennungssystem erklärt der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maß- nahmen, insbesondere zur Errichtung eines Überwachungs- systems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass dieses geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesell- schaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Der Aufsichtsrat hat nach umfassender Beratung und eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzern-Abschlusses, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Sitzung am 12. März 2010 auf Empfehlung des Prüfungsaus- schusses den Jahresabschluss und den Konzern-Abschluss gebil- ligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG über die Bezie- hungen zu verbundenen Unternehmen des Geschäftsjahres 2009 sowie der dazu erstattete Bericht des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat vorgelegen und wurden gleichfalls in der Sitzung am 12. März 2010 beraten. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands geprüft. Er stimmt ihm zu, ebenso dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Dieser hat den Abhängig- keitsbericht des Vorstands mit folgendem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestä- tigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leis- tung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“ Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Feststellungen
