CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 19 Rechnungslegung der Klöckner-Werke AG nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Die PricewaterhouseCoopers Akti- engesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, wurde von der Hauptversammlung 2009 zum Ab- schlussprüfer gewählt, vom Aufsichtsrat beauftragt und hat als solcher den Jahres- und Konzern-Abschluss 2009 geprüft. VERGÜTUNG UND AKTIENBESITZ DER ORGANE Über die Grundsätze und Struktur der Vorstands- und der Auf- sichtsratsvergütung wird detailliert im Anhang unter „Bezüge der Vorstände und Aufsichtsräte“ berichtet. Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte wurden der Klöckner- Werke AG im Geschäftsjahr 2009 nicht angezeigt. Der Gesamt- besitz aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats liegt bei unter 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Es bestehen keine Aktienoptionsprogramme für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder für Mitarbeiter der Klöckner- Werke AG. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER FÜHRUNGSGREMIEN Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Klöckner-Werke AG eine duale Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Die Konzern-Leitung obliegt in eigener Verantwortung dem Vorstand. Er legt in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichts- rat die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest und steuert die verschiedenen Geschäftseinheiten. Bei seinen Entscheidungen ist der Vorstand an das Unterneh- mensinteresse gebunden und dem Ziel nachhaltiger Wertschöp- fung verpflichtet. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und setzte sich im Geschäftsjahr 2009 aus zwei Mitgliedern zusammen. Seine Zusammenarbeit ist in einem Geschäftsvertei- lungsplan geregelt, der Bestandteil der durch den Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung des Vorstands ist. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand, überwacht dessen Ge- schäftsführung und legt die Vergütung der Vorstandsmitglieder fest. Das Aufsichtsratsplenum hat zwölf Mitglieder. Dazu zählen sechs Vertreter der Anteilseigner sowie sechs Vertreter der Arbeitnehmer. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Vertreter der Anteils- eigner bei den letzten Wahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 26. Juni 2008 einzeln gewählt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt fünf Jahre, die laufende Periode endet mit der ordentlichen Hauptversamm- lung 2010. Auch in der Hauptversammlung 2010 werden die Vertreter der Anteilseigner einzeln gewählt. Ehemalige Vorstandsmitglieder der Klöckner-Werke AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten. Verschiedene Handlungen und Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dazu gehören unter anderem der Finanzplan, grundlegende strukturelle Ände- rungen im Konzern, Beherrschungs- und Gewinnabführungs- verträge, der Erwerb bzw. die Veräußerung von Beteiligungen größeren Umfangs, Kredite und Bürgschaften, Verträge und Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für den Konzern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen waren, auf. Kein Mitglied des Vorstands hielt im Geschäftsjahr mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden bör- sennotierten Aktiengesellschaften. Der Aufsichtsrat der Klöckner-Werke AG bildet drei Ausschüsse, die jeweils paritätisch mit Arbeitnehmervertretern und Anteils- eignervertretern des Aufsichtsrats besetzt sind.
