20 CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Der Präsidialausschuss bereitet Themen und Beschlüsse vor, die in den Sitzungen des Aufsichtsrats behandelt werden. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung und befasst sich unter anderem mit Fragen der Rechnungslegung sowie des Risiko- managements. Der Vermittlungsausschuss wurde entsprechend § 27 Abs. 3 MitbestG gebildet und unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat, wenn für die Bestellung und Abberufung von Vor- standsmitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN UND CORPORATE COMPLIANCE Der Klöckner-Konzern legt Wert auf die konzernweite Achtung der geltenden externen wie internen Compliance-Vorschriften. Die entwickelten Verhaltenskodizes gelten für alle gleicher- maßen, d. h. für Vorstände, für die Geschäftsführer, für Füh- rungskräfte und für alle Mitarbeiter. Sie beschreiben die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen, die unser unternehmerisches Verhalten bestimmen. Ziel ist es, die Einhaltung von Normen sicherzustellen und ein Arbeitsum- feld zu schaffen, das sich durch Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Verhalten auszeichnet. Die Kodizes sollen helfen, ethische und rechtliche Herausforde- rungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen, und dienen als Leitlinie im betrieblichen Alltag. Im Folgenden eine Aufstellung der wichtigsten Kernpunkte unserer Verhaltenskodizes: • Es werden interne Kontrollsysteme zum Schutz des Unter- nehmens und zur Gewährleistung der Einhaltung von Geset- zen und internen Regelungen eingesetzt. • Klöckner wendet sich gegen Diskriminierung, ausbeuterische Arbeitsbedingungen sowie gegen Korruption. • Klöckner wahrt die international anerkannten Menschenrech- te, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der eigenen Mit- arbeiter sowie den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusam- menarbeit und der Chancengleichheit bei der Beschäftigung. • Im Umgang mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Wettbewer- bern, Regierungen und Behörden werden die in den jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen relevanten internen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. • Das Ziel nachhaltigen Umweltschutzes begleitet die Prozesse und Neuentwicklungen des Konzerns. • Unsere Tochtergesellschaften streben eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Produkte und Leistungen an. Der konzernweit geltende Code of Conduct der KHS AG wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.khs.com) veröffentlicht. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Die Klöckner-Werke AG betrachtet den Deutschen Corporate Governance Kodex als wertvolle, unterstützende Richtlinie zur Unternehmensführung. Die Gesellschaft leistet deshalb mit nur wenigen Ausnahmen den Empfehlungen des Kodex Folge. Im Februar 2010 wurde die folgende aktualisierte Entsprechens- erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: „Die Klöckner-Werke AG hat seit 2002 den Empfehlungen des Kodex mit den in den jeweiligen Entsprechenserklärungen veröffentlichten Ausnahmen entsprochen. Die Entsprechens- erklärungen wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und können auch weiterhin auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner-Werke AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen (Kodex-Fassung vom 18. Juni 2009) der Regie- rungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich, jedoch mit folgenden Ausnahmen, entsprochen wurde und wird:
