Report-Investor: Klöckner-Werke AG - Geschäftsbericht 2009

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 21 3.8 (2) Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O- Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Einein- halbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vor- standsmitglieds zu vereinbaren. In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entspre- chender Selbstbehalt vereinbart werden. Der bestehende Altvertrag der D&O-Versicherung weist bislang keinen angemessenen Selbstbehalt für Vorstand und Aufsichts- rat auf. Die Anpassung für den Vorstand wird im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist nach den Rege- lungen im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) erfolgen. Die Klöckner-Werke AG wird auch künftig keinen Selbstbehalt für die D&O-Versicherung von Aufsichtsräten vereinbaren, da die Verwaltung die Auffassung vertritt, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats der Klöckner-Werke AG die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. 4.2.3 (2) Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unter- nehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergü- tungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass variable Vergü- tungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungs- grundlage haben. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsteile müssen für sich und insgesamt angemessen- sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unan- gemessener Risiken verleiten. (3) Als variable Vergütungsteile kommen z. B. auf das Unter- nehmen bezogene aktien- oder kennzahlenbasierte Vergü- tungselemente in Betracht. Sie sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nach- trägliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichspa- rameter soll ausgeschlossen sein. Für außerordentliche Entwicklungen hat der Aufsichtrat grundsätzlich eine Be- grenzungsmöglichkeit (Cap) zu vereinbaren. Die Vorstandsverträge weichen von den genannten variablen Vergütungsbestandsteilen ab. Eine Anpassung soll im Rahmen einer grundsätzlichen Neuregelung der Vorstandsvergütung kurzfristig umgesetzt werden. 5.4.6 (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. [...] Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Klöckner-Werke AG eine feste Vergütung, die durch Beschluss der Hauptver- sammlung in der Satzung verankert ist. Es ist momentan nicht geplant, von dieser Vergütungsform abzuweichen. Auch eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird nicht eingeführt. Frankfurt am Main, im Februar 2010 Klöckner-Werke AG Der Vorstand Der Aufsichtsrat“

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