Report-Investor: Klöckner-Werke AG - Geschäftsbericht 2009

38 LAGEBERICHT Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten sind in einer konzernweit gültigen Richtlinie geregelt. Die generelle Verantwortung der Früherkennung und Gegensteuerung von Risiken liegt beim Vorstand. Zur Wahrnehmung seiner Aufga- ben unterstützen ihn dabei die Risiko-Verantwortlichen auf Konzern-Ebene und auf Ebene der Führungsgesellschaften. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen zur Risikosteuerung und -überwachung. Das Risikomanagement ist auf Konzern-Ebene im Controlling verankert. Das Risikocontrolling sorgt für eine ordnungsgemäße Berichterstattung an die Entscheidungsträger. Im Rahmen tur- nusmäßig durchgeführter Risikoinventuren werden Risiken identifiziert und in einer zentralen Datenbank auf Konzern- Ebene erfasst. Die Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintritts- wahrscheinlichkeit und möglichen Schadenshöhe bewertet und unterjährig verfolgt. Die Entwicklung der inventarisierten Risiken sowie die Effizienz der Maßnahmen zur Risikobewältigung werden durch die Holding gesteuert. Ein weiterer Bestandteil der Risikoüberwachung ist die interne Revision der Klöckner-Werke AG, die im Auftrag des Vorstands als unabhängige Überwachungsinstanz mit der Aufgabe betraut ist, die Wirksamkeit, Angemessenheit und Effizienz vorgegebe- ner Prozesse zu überprüfen und Schwachstellen aufzudecken. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem im Klöckner-Konzern erfolgt im Zusammenwirken der Bereiche Controlling, Revision sowie Rechnungswesen, die dem Vorstand regelmäßig Bericht erstatten. Ihre Funktionen sind klar getrennt und Verantwortungsbereiche eindeutig zugeordnet. Das Kontrollsystem umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Siche- rung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Vorstand ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzli- chen Regelungen verantwortlich. Er berichtet dem Prüfungs- ausschuss (Aufsichtsrat) regelmäßig über die finanzielle Gesamt- lage der Klöckner-Werke AG. Dieser befasst sich auch mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Mit dem Abschlussprüfer ist vereinbart, dass dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesent- lichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet wird, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Die Klöckner-Werke AG ist dezentral organisiert und die Ver- antwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Normen wird auf die Organe der Gesellschaften übertragen. Die Konzern-Revision der Klöckner-Werke AG prüft unabhängig und im Auftrag des Vorstandes der Klöckner-Werke AG unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften risikoori- entiert die rechnungslegungsbezogenen Betriebs- und Ge- schäftsabläufe der Klöckner-Werke AG und von deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Bei der Planung und Durchfüh- rung von Prüfungen durch die Interne Revision werden Risiken im Konzern-Abschluss und im Rechnungslegungsprozess be- rücksichtigt und es werden speziell von im Rechnungswesen qualifizierte Mitarbeiter der Internen Revision eingesetzt. Grundlage der Tätigkeit ist ein jährlicher Prüfungsplan, der auf Basis der gesetzlichen Vorschriften festgelegt wird. Über das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen unterrichtet die Kon- zern-Revision den Vorstand der Klöckner-Werke AG sowie den Konzern-Prüfer in Form von Prüfungsberichten. Die Umsetzung der in den Prüfungsberichten vereinbarten Maßnahmen und Empfehlungen wird durch die Konzern-Revision der Klöckner- Werke AG nachgehalten. Das Konzern-Rechnungswesen der Klöckner-Werke AG erstellt die Konzern-Abschlüsse. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen werden jährlich Konzern-Richtlinien erstellt und den Gesell- schaften zur Verfügung gestellt. Diese bilden die Grundlage für einen einheitlichen, ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess sowohl hinsichtlich HGB-Rechnungs- legung als auch gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS). Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrech- nung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage getroffen. Die Bilanzierungsvorschrif- ten regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Kon- zern-Abschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskrei- ses sind auch die Bestandteile der durch die Konzern- Gesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festge-

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