KONZERN-ANHANG 55 Zum 31. Dezember 2009 werden 7 inländische (31. Dezember 2008: 10) und 12 ausländische (31. Dezember 2008: 12) Tochter- unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzern-Abschluss einbezogen. Das Vermögen der IRKAS Beteiligungs GmbH & Co. Vermietungs-KG, München ist mit dem Austritt ihrer Komplementärin zum 31. August 2009 der KHS AG angewachsen. Die KHS Moldtec GmbH & Co. KG, Essen, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 und die Klöckner Hänsel Processing GmbH, Hannover, mit Wirkung zum 1. November 2009 veräußert. Aus der Veräußerung der beiden Konzerngesellschaften wurden Kaufpreise von 10,9 Mio.€ vereinnahmt. Die abgegangenen Gesell- schaften verfügten über langfristige Vermögenswerte von 3,9 Mio.€ und kurzfristige Vermögenswerte von 22,6 Mio.€, die in Höhe von 6,3 Mio.€ auf Zahlungsmittel entfielen. Die langfristigen Schulden betrugen 8,8 Mio.€ und die kurzfristigen Schulden 6,7 Mio.€. Wegen untergeordneter Bedeutung werden 38 (Vorjahr: 40) Tochterunternehmen und unverändert zum Vorjahr ein assoziiertes Unternehmen sowie ein Gemeinschaftsunternehmen nicht einbezogen, da sie alleine und in ihrer Gesamtheit wegen ihrer ruhenden oder nur geringfügigen Geschäftstätigkeit von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klöckner-Konzerns sind. Soweit Anteile an Tochterunternehmen, an assoziierten Unternehmen oder an Gemeinschaftsunternehmen aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung sind, werden sie nicht konsolidiert bzw. at equity bewertet, sondern gemäß IAS 39 zu Anschaffungskosten behandelt. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und die Bekanntmachung dem Unternehmensregister übermittelt. Eine verkürzte Aufstellung der wesentlichen konsolidierten Gesellschaften mit Angaben zum Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS ist im Geschäftsbericht im Abschnitt „Weitere Informationen“ enthalten. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Einzelabschlüsse der in den Klöckner-Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Kapital- konsolidierung erfolgt durch die Verrechnung der Anschaffungskosten mit den beizulegenden Zeitwerten der übernommenen Ver- mögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schul- den zum Transaktionszeitpunkt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen werden dabei mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt, unabhängig von der Höhe eines eventuellen Minderheiten- anteils. Der über den Zeitwert der erworbenen anteiligen Nettovermögenswerte hinausgehende Kaufpreis wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthal- tigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Die jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt in der Regel im vierten Quartal des Geschäftsjahres. Negative Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung werden zum Zeitpunkt der Entstehung ertragswirksam erfasst. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die Restbuchwerte der aktivierten Geschäfts- und Firmenwerte bei der Berechnung des Entkonsolidierungserfolgs berücksichtigt.
