Report-Investor: Klöckner-Werke AG - Geschäftsbericht 2009

KONZERN-ANHANG 57 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Geschäfts- oder Firmenwerte, aktivierte Entwicklungskosten, Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte ausgewiesen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zum Anschaffungszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sämtliche immateriellen Vermögenswerte, mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte, weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf. Sie werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bewegt sich dabei zwischen 2 und 15 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag im Sinne von IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf die um die plan- mäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Im- pairment-Test) unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet (Impairment-only-Approach). Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, tech- nisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass den Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftige Finanzmittelzuflüsse gegenüberstehen werden. Der Entwicklungsprozess ist von einer Forschungsphase zu unterscheiden. Entwicklung ist die Anwendung des Forschungsergebnis- ses und findet vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie an- gemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Nutzungsdauer der entwickelten Anlagenmodelle, die im Allgemeinen fünf Jahre beträgt. SACHANLAGEN Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode pro rata tempo- ris vorgenommen. Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: Sachanlagevermögen Nutzungsdauer in Jahren Gebäude 10 bis 50 Mietereinbauten 10 bis 25 Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 25 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 25 Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag im Sinne von IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorge- nommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

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