Report-Investor: Klöckner-Werke AG - Geschäftsbericht 2009

60 KONZERN-ANHANG Ein Fair-Value-Hedge stellt auf die Wertveränderung eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit ab. Da die entsprechende Wertveränderung des Grundgeschäfts ergebniswirksam ist, wird auch die gegenläufige Wertveränderung des Derivats in der Ergeb- nisrechnung erfasst. Ein Cashflow-Hedge liegt vor, wenn das Derivat einen Ausgleich für die Risiken in den zukünftigen Cashflows eines bestehenden Grundgeschäfts oder nahezu sicherer künftiger Transaktionen sicherstellt. Abhängig davon, wie genau ein konkretes Grundgeschäft mit einem korrespondierenden Derivat abgesichert ist, ist der Cashflow-Hedge „effektiv“ oder nicht. Soweit unrealisierte Gewinne oder Verluste aus der Bewertung eines Derivats mit dem Grundgeschäft korrespondieren, d. h. „Hedge-effektiv“ sind, werden sie zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Sobald das Grundgeschäft fällig wird, werden Gewinne oder Verluste aus dem Derivat, wie die des Grundgeschäftes, in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt. Hingegen wird der auf den nicht „Hedge- effektiven“ Teil eines Derivats entfallende Gewinn oder Verlust immer in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen. Im Ge- schäftsjahr 2009 wurde das Hedge Accounting im Klöckner-Konzern nicht angewendet. LATENTE STEUERN UND ERTRAGSTEUERN Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen gebildet. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- vorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen tätig sind und zu versteuernde Einkommen erwirtschaften, berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. VORRATSVERMÖGEN Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Nettoveräußerungserlösen ange- setzt. Die Herstellungskosten beinhalten gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Gemeinkosten auf Basis der normalen Betriebskapazität, einschließlich angemessener Abschreibungen auf Ferti- gungsanlagen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere realisierbare Nettoverkaufswert angesetzt. Der Nettoverkaufspreis ist der im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der variablen Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten solcher Vorräte, die normalerweise nicht austauschbar sind, und solcher Erzeugnisse und Waren, die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondert werden, werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten bestimmt. Für Vorräte, die von ähnlicher Beschaffenheit und Verwendung für das Unternehmen sind, werden die Durchschnittsmethode oder das First-in-First-out-Verfahren angewandt. KUNDENSPEZIFISCHE AUFTRAGSFERTIGUNG Nach IAS 11 werden die Auftragsumsätze und -ergebnisse jedes Auftrags entsprechend dem tatsächlichen Leistungsfortschritt ermittelt (Percentage-of-Completion-Methode). Der Leistungsfortschritt wird aus dem Verhältnis zwischen den bislang angefallenen Auftrags- kosten und den geschätzten Gesamtkosten zum jeweiligen Stichtag errechnet. Die entsprechenden Auftragskosten werden sofort bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht zuverlässig ermittelbar, werden Erlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst.

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