Report-Investor: Klöckner-Werke AG - Geschäftsbericht 2009

KONZERN-ANHANG 63 In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswerts geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswerts zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen, wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumi- na, der Kosten und der Diskontierungszinssätze. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Industrie- zweige, in denen der Konzern tätig ist, und die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren, falls sich die vom Management identifizierten Trends umkehren oder sich die Annahmen und Schätzungen als falsch erweisen sollten. Eine Absenkung (Anhebung) des Zinssatzes für die Wertminderungsberechnung für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen um 1 % bewirkt eine Verminderung des Gesamtwertminderungsbetrags um 4,3 Mio. € (Erhöhung um 4,4 Mio. €). Die Gesellschaften des Klöckner-Konzerns tätigen einen Teil ihrer Geschäfte als kundenspezifische Fertigungsaufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine exakte Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstel- lung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Das Management der operativen Einheiten überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die im Rahmen der Fertigungsaufträge erforderlich sind, und passt diese gegebenenfalls an. Da der Konzern in zahlreichen Ländern operativ tätig ist und Einkünfte erzielt, unterliegt er in einer Vielzahl von Steuerhoheiten den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Um die weltweiten Steuerverbindlichkeiten des Konzerns zu bestimmen, sind daher wesentliche Beurteilungen erforderlich. Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Etwaige Unterschiede könnten in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management unter anderem die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzun- gen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile ge- senkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Be- wertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizi- pieren. Diese Faktoren umfassen unter anderem versicherungsmathematische Annahmen, wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsfürsorge- kosten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähn- lichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.

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