KONZERN-ANHANG 73 EIGENKAPITAL 12 EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Klöckner-Werke AG beträgt unverändert 277.187.379,20€ und ist in 54.138.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Der Nennbetrag pro Aktie beträgt 5,12€. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2005 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 50.000.000€ durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu 10 vom Hundert des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung und bei der ersten Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG oder dessen entsprechender Anwendung ausgegeben oder veräußert wurden, sind auf den Höchstbetrag von 10 vom Hundert des Grundkapitals anzurechnen. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. In derselben Hauptversammlung wurde der Vorstand weiterhin ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 50.000.000€ durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Nach der zum 31. Juli 2008 erfolgten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II um 42.617.344,00€ reduzierte sich die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals auf einen Betrag von 7.382.656,00€. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sach- einlagen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. In der Hauptversammlung vom 26. Juni 2008 wurde folgender Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gefasst: a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. Dezember 2009 bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt der Beschlussfas- sung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals an eigenen Aktien über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Auffor- derung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erwerben. Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen oder durch für deren Rechnung handelnde Dritte einmal oder mehr- mals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Die Ausübung der Ermächti- gung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
