Report-Investor: Klöckner-Werke AG - Geschäftsbericht 2009

84 KONZERN-ANHANG Die Aktivierung von latenten Steuern aus Verlustvorträgen erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Es wurden deshalb auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.381 Mio.€ (Vorjahr: 1.269 Mio.€) und gewerbesteuer- liche Verlustvorträge in Höhe von 1.090 Mio.€ (Vorjahr: 1.018 Mio.€) keine aktiven latenten Steuern gebildet. Auf Verlustvorträge im Ausland in Höhe von 44,1 Mio.€ (Vorjahr: 25,2 Mio.€) wurden ebenfalls keine latenten Steuern gebildet. Steuerliche Verlustvorträge im Inland konnten im Geschäftsjahr in Höhe von 0,5 Mio.€ bei der Körperschaftsteuer und in Höhe von 0,3 Mio.€ bei der Gewerbesteuer genutzt werden. Auf Basis der vorliegenden Unternehmensplanung wird davon ausgegangen, dass steuerliche Verlustvorträge mit den geplanten Gewinnen in den nächsten drei Jahren (Vorjahr: fünf Jahren) verrechnet werden können. Aus der Veränderung des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge resultierte eine Erhöhung des Steueraufwands um 7,8 Mio.€ (Vorjahr: 15,4 Mio.€). Die aktiven und passiven latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen: 2009 2008 T€ Aktiva Passiva Aktiva Passiva Immaterielle Vermögenswerte 4.242 786 776 11.343 Sachanlagen 288 2.626 71 3.780 Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien 0 0 0 -2.002 Finanzielle Vermögenswerte 96 0 68 136 Sonstige Vermögenswerte 1.930 3.458 1.307 22.206 Vorratsvermögen 4.749 6.340 5.440 891 Rückstellungen 24.039 430 15.466 636 Finanzverbindlichkeiten 774 0 193 609 Sonstige Verbindlichkeiten 1.438 604 3.382 44 Steuerliche Verlustvorträge 942 0 8.774 0 Sonstiges 0 0 0 0 Saldierung aktive und passive latente Steuern -12.524 -12.524 -22.399 -22.399 25.974 1.720 13.078 15.244 Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforde- rungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Von den aktiven latenten Steuern sind 1,7 Mio.€ und von den passiven latenten Steuern 0,3 Mio.€ innerhalb eines Jahres fällig. Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern ist gegeben, da zukünftig mit ausreichend zu versteuerndem Einkommen zu rechnen ist. Die nicht für eine Ausschüttung vorgesehenen Gewinne der Tochtergesellschaften betragen 42,8 Mio.€ (Vorjahr: 43,8 Mio.€). Auf Basis der Steuersätze zum Bilanzstichtag würden im Fall einer Ausschüttung 0,6 Mio.€ (Vorjahr: 1,9 Mio.€) als Quellensteuer von den jeweiligen Steuerbehörden einbehalten. Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar:

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