Bericht des Aufsichtsrats 1 3ko n z e r n l a g e b e r i c h tü b e r b l i c k ko n z e r n a b s c h l u s sg e s c h ä f t s b e r e i c h e Der Strategie und Entwicklungsausschuss tagte an einem Termin und ließ sich zu Details der Strategie informieren. Der Technologie und Produktionsausschuss hatte zwei Zusammenkünfte und beschäftigte sich mit Fragen der Ablauforganisation im Unternehmen und mit Einkaufsprozessen. Der Ausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG tagte nicht. Der Nominierungsausschuss gemäß Ziffer 5.3.3 cgk tagte mehrfach. unabhängigkeit und entsprechenserklärung Die Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllen und erfüllten die Unabhängigkeitskriterien nach Ziffer 5.4.2 des Corporate Governance Kodex. Interessenkonflikte im Sinne von Ziffer 5.5 des Corporate Governance Kodex sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Aufsichtsrat und Vorstand gaben gleich lautende Ent sprechenserklärungen nach § 161 Aktiengesetz ab. Die jährlichen Beschlussfassungen erfolgten am 23. Februar 2009 durch den Vorstand und am 24. Februar 2009 durch den Aufsichtsrat. zusammenarbeit mit dem abschlussprüfer Den Jahresabschluss und den Lagebericht der kuka Aktiengesellschaft zum 31.Dezember 2009 sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009 hat die Wirtschaftsprüfungs gesellschaft PricewaterhouseCoopers ag (pwc), Frankfurt am Main, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gemäß den gesetzlichen Bestim mungen war auch das Risikomanagementsystem des kuka Konzerns Gegenstand der Abschlussprüfung. Außerdem ist der Halbjahresfinanzbericht des kuka Konzerns zum 30.Juni 2009 einer prüferischen Durch sicht durch den Abschlussprüfer unterzogen worden. Der Konzernabschluss der kuka Aktiengesellschaft wurde gemäß § 315a hgb auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards ifrs, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtrats entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2009 vergeben. Vor Vergabe des Auftrags zur Prüfung des Jahresab schlusses der Gesellschaft und des Konzerns erörterten der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer detailliert Prüfungsschwerpunkte und Prü fungsinhalte. Dabei wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsaus schusses über mögliche Ausschluss oder Befangenheitsgründe während der Prüfung unverzüglich zu unterrichten war, soweit solche Ausschluss oder Befangenheitsgründe nicht unverzüglich beseitigt wurden. Außerdem wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergaben, unverzüglich berichtet. Der Abschlussprüfer hatte des Weiteren den Auf sichtsrat zu informieren bzw. in seinem Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellte, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abge gebenen Erklärung nach § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG ergaben. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 cgk eingeholt und die Unabhängig keit des Prüfers überwacht. Behandelt wurde ferner die Vergabe von Aufträgen für nicht prüfungsbe
