
Entsprechend den Vorgaben des CGK (Ziffer 4.1.5) achtet der Vor- stand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unterneh- men auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Hierzu hat der Vorstand unter dem Namen „Female Inspiration“ ein Programm beschlossen, durch das der Anteil von Frauen in Führungsposi- tionen im KUKA Konzern nachhaltig erhöht werden soll. verGütunG des vorstAnds Die Vergütung des Vorstands wird in dem nachfolgenden Vergü- tungsbericht dargestellt. AufsichtsrAt Der Aufsichtsrat ist nach dem Mitbestimmungsgesetz zusam- mengesetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern; jeweils sechs Mitglieder sind von den Aktionären und von den Arbeitnehmern gewählt. Die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat fand am 15. April 2008 statt. Das Ergebnis der Wahl wurde am 24. April 2008 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Amtsperiode der Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat begann unmittelbar nach Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2008 und endet mit Ablauf der ordentlichen Haupt- versammlung im Jahr 2013. Nachdem die Herren Dr. Rolf Bartke, Dr. Reiner Beutel, Dr. Herbert Meyer und Dr. Helmut Leube mit Wirkung zum 18. September 2009 ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt hatten, wurden die Herren Prof. Dr. Dirk Abel, Prof. Dr. Uwe Loos, Dr. Uwe Ganzer und Guy Wyser-Pratte zunächst durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 18. September 2009 zu Mitglie- dern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend dem Beschluss des Amtsgerichts Augsburg endete die Amtsperiode von Herrn Prof. Dr. Abel, Herrn Prof. Dr. Loos, Herrn Dr. Ganzer und von Herrn Wyser-Pratte mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2010, weshalb die zuvor genannten Aufsichtsratspositionen neu zu besetzen waren. Darüber hinaus hatte Herr Dr. Reuter sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats aufgrund seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft gemäß § 105 Abs. 2 AktG am 29. September 2009 niedergelegt. Sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats ruhte zunächst. In der außerordentlichen Aufsichts- ratssitzung vom 26. April 2010 wurde Herr Dr. Reuter sodann bis Ende 2013 zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden bestellt. Aus diesem Grund legte Herr Dr. Reuter am 26. April 2010 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats nieder. Diese Aufsichtsratsposition war somit neu zu besetzen, weshalb die Grenzebach Maschinenbau GmbH nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und mit Unterstützung des Aufsichtsrats der Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft am 29. April 2010 vorschlug, Herrn Dr. Michael Proeller als Nachfolger von Herrn Dr. Reuter zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die ordentliche Hauptversammlung am 29. April 2010 wählte Herrn Prof. Dr. Abel, Herrn Prof. Dr. Loos, Herrn Dr. Ganzer, Herrn Wyser-Pratte sowie Herrn Dr. Proeller mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. April 2010 zu Mit- gliedern des Aufsichtsrats. Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft dauert die Amtszeit der durch die Hauptversammlung am 29. April 2010 neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der Amts- dauer der ausgeschiedenen Mitglieder, d.h. bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013. Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 intensiv mit den in Ziffer 5.4.1 CGK aufgeführten Anforde- rungen an „Vielfalt“ (Diversity). Im Ergebnis hat der Aufsichtsrat folgende Ziele für seine zukünftige Zusammensetzung, die auch bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt werden sollen, festgelegt: (i) Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen über bran- chenspezifische Erfahrungen verfügen. (ii) Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll in besonderem Maße über im Ausland erworbene berufliche Erfahrungen verfügen. (iii) Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen weder Organe, Angestellte noch Berater von Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder anderen Geschäftspartnern der Gesell- schaft sein. (iv) Aufsichtsratsmitglieder sollen in der Regel zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 35. Lebensjahr überschritten und das 73. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. (v) Die Kandidatur entsprechend qualifizierter Frauen ist zu prüfen. Binnen zwei Wahlperioden sollen mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder weiblich sein. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats in maßgeblicher Position bei wichtigen Geschäftspartnern tätig waren oder sind, erfolgten Geschäfte mit diesen zu Bedingungen wie unter fremden Dritten. 35bericht des AufsichtsrAts cOrPOrAte GOVerNANce KONZerNLAGebericht KONZerNAbschLuss GLOssAr