
Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaffungskosten ange- setzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaft- liche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen im KUKA Konzern keine Vermögenswerte mit unbestimmter Nut- zungsdauer. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt, die in der Regel linear vorgenommen werden. Sollten Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen nach der degressiven Methode dem Werteverzehr besser entsprechen, so kommen diese zum Ansatz. Die gewählte Abschreibungsmethode wird fortlaufend überprüft. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden in Übereinstimmung mit IFRS neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapital- zinsen werden bei „Qualifying Assets“ aktiviert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: Jahre Gebäude 25 – 50 Grundstückseinrichtungen 2 – 15 Technische Anlagen und Maschinen 2 – 15 Andere Anlagen 2 – 15 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 15 Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- werte und Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des betroffenen Vermögenswerts. Sind die Gründe für eine in Vorjahren vorge- nommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 nur erfasst, wenn angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte (beispielsweise Investitionszuschüsse und -zulagen) werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betroffenen Ver- mögenswerts abgesetzt. Ertragsbezogene Zuwendungen werden erfolgswirksam vereinnahmt. Finanzierungsleasing und operatives Leasing Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zuge- rechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum dem KUKA Konzern zuzurechnen ist, erfolgt für diese Fälle die Aktivierung zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungs- dauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit. Die abgezinsten Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingraten werden als Ver- bindlichkeiten passiviert und unter den sonstigen Verbindlich- keiten ausgewiesen. Finanzierungsleasingverträge, bei denen der KUKA Konzern Leasinggeber ist und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finan- zierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt und die Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Soweit im KUKA Konzern Operating-Leasing-Verhältnisse gemäß IAS 17 auftreten, werden Leasingraten bzw. Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzungsverlauf. Unter Erläuterung 10 wird über die entsprechenden zukünftigen Aufwendungen berichtet. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigen- kapitalinstrument führen. Dazu gehören sowohl originäre Finanz- instrumente (z.B. Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen) als auch derivative Finanzinstrumente (z.B. Geschäfte zur Absicherung gegen Wertänderungsrisiken). 95BERICHT DES AUFSICHTSRATS CORPORATE GOVERNANCE KONZERNLAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS GLOSSAR