Report-Investor: KWS SAAT AG - Geschäftsbericht 2008 2009

Jahresabschluss I Segmentberichterstattung I Anhang I Allgemeine Angaben I 59 Anhang Werte in Tausend Euro (T €), wenn nicht anders angegeben; Vorjahreswerte in Klammern Die KWS Gruppe ist identisch mit dem KWS Konzern im Sinne der Vorschriften zur Rechnungslegung, sämtliche Angaben zur Gruppe sind Angaben zum Konzern gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und unter Berücksichtigung der Auslegungen des Internati- onal Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwen- denden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Gruppenab- schluss hat befreiende Wirkung für die KWS LOCHOW GMBH, Bergen, und die KWS MAIS GMBH, Einbeck. Fol- gende Standards und Interpretationen sind bereits veröf- fentlicht, wurden aber noch nicht angewendet: Änderungen zu IAS 1, 7, 16, 17, 19, 20, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 36, 38, 39, 40, 41 und IFRS 1, 2, 3, 5, 7, 8 sowie IFRIC 12-18. Soweit es sich um ergänzende Angabepflichten handelt, werden sich keine Auswirkungen auf die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Mögliche Auswirkungen der übrigen Änderungen werden derzeit geprüft. Es wurde un- ter der Annahme der Unternehmensfortführung bilanziert. Allgemeine Angaben Konsolidierungskreis der KWS Gruppe Der Abschluss der KWS Gruppe umfasst die Einzelabschlüsse der KWS SAAT AG und ihrer in- und ausländischen Tochter- unternehmen, bei denen ihr unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen. Ferner werden Ge- meinschaftsunternehmen entsprechend dem Anteil am Ka- pital quotal einbezogen. Nicht einbezogen werden Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen, die für die Darstellung und Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidierungsmethoden Die in den Gruppenabschluss einbezogenen Abschlüsse der einzelnen Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen sind einheitlich nach den bei der KWS SAAT AG gelten- den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt und von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft. Für vor dem 1. Juli 2003 getätigte Unternehmenserwerbe von voll- und quotenkonsolidierten Einheiten wurde für die Kapital- konsolidierung von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher gewählte Konsolidierungsverfahren beizubehalten. Daher wurden die im HGB-Abschluss per 30. Juni 2003 ausgewiesenen Firmenwerte unverändert mit ihrem Buchwert in die IFRS-Eröffnungsbilanz übernom- men. Für Akquisitionen nach dem 30. Juni 2003 erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernan- teil am Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeit- punkt des Erwerbs. Ein sich ergebender aktivischer Unter- schiedsbetrag wird den Vermögenswerten insoweit zugerechnet, als deren Zeitwert den Buchwert übersteigt. Ein aus Erstkonsolidierungen verbleibender Geschäftswert wird unter den Immateriellen Vermögenswerten erfasst. Gemäß IFRS 3 werden Geschäftswerte nicht planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern minde- stens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann (Impairment-Only- Approach). Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte sind unter den Immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgt entsprechend dem Anteil am Kapital der betreffenden Gesellschaften unter Anwendung des IAS 31. Eine Einbeziehung von Tochter- und Gemeinschaftsunter- nehmen und eine Equity-Bewertung von assoziierten Un- ternehmen erfolgt immer, wenn eine solche Einbeziehung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der KWS Gruppe von Bedeutung ist. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Ausleihungen, For- derungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Aus gruppeninternen Lieferungen und Leistungen resultierende Zwischenergebnisse, die aus Gruppensicht nicht realisiert sind, werden eliminiert. Umsatzerlöse, Erträge und Auf- wendungen zwischen den einbezogenen Unternehmen werden aufgerechnet. Gruppeninterne Gewinnausschüt- tungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen vorgenommen, die mit dem indivi- duellen Steuersatz der betroffenen Gesellschaft ermittelt werden. Diese Steuerabgrenzungen werden mit den

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