Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besteht bei der Leifheit AG ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Der Vor- stand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse, entwickelt die strategi- sche Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Dem Aufsichtsrat gehören von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder und Arbeitnehmervertreter an. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder. Grundle- gende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung. Nach der Empfehlung des Deutschen Corporate Gover- nance Kodex gehört kein ehemaliges Vorstandsmitglied dem Aufsichtsrat der Leifheit AG an. Ferner prüft der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik sowie alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Pla- nung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsver- laufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Für bedeutende Ge- schäftsvorgänge legt die Satzung der Leifheit AG Zu- stimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O- Versicherung) abgeschlossen. Eine Anpassung des Selbstbehalts an die Vorgaben des Gesetzes zur Ange- messenheit der Vorstandsvergütung wird fristgerecht erfolgen. Angemessenes Kontroll- und Risikomanagementsystem Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risi- komanagement im Unternehmen sicher. Das systemati- sche Risikomanagement sorgt dafür, dass Risiken früh- zeitig erkannt, beurteilt und kontrolliert werden können. Über die bestehenden Risiken und deren Entwicklung wird der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig unter- richtet. Mit der Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risi- komanagement- und Revisionssystems sowie der Über- wachung der Abschlussprüfung befasst sich regelmäßig der vom Aufsichtsrat eingesetzte Prüfungsausschuss. Abschlussprüfung Der Konzernabschluss wird nach den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der ge- setzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Leifheit AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erstellt. Mit den Wirtschaftsprüfern von Ernst & Young GmbH Wirt- schaftprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, haben wir vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sofort unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich besei- tigt werden. Der Abschlussprüfer soll unverzüglich über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fest- stellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. dies im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen fest- stellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Vergütungsbericht Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts. Er beschreibt unter anderem die Grundzü- ge des Vergütungssystems für den Vorstand: 43Leifheit 2009 Konzernlagebericht Konzernabschluss Weitere Informationen N A C H H A LT I G W E R T E S C H A F F E N
