Erklärung zur Unternehmensführung Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB beinhaltet unsere Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex, die Erläuterung unserer Unternehmensführungspraktiken sowie die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Auf- sichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeits- weise von deren Ausschüssen. Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2009 die folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG abgegeben: W Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8) Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt, in D&O-Versicherungen, die ein Unternehmen für den Vorstand abschließt, einen Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. Die bestehende D&O-Versicherung sah bislang keinen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder vor. Die Umstel- lung der bestehenden D&O-Versicherung gemäß den vorgenannten Empfehlungen wird zum 1. Juli 2010 erfolgen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt ferner, in D&O-Versicherungen, die ein Unter- nehmen für den Aufsichtsrat abschließt, einen ent- sprechenden Selbstbehalt zu vereinbaren. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entspro- chen. Die bestehende D&O-Versicherung für den Auf- sichtsrat sah und sieht keinen Selbstbehalt vor. Die Leifheit AG ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der Verantwortungsbereitschaft, mit der Aufsichtsratsmit- glieder ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung nicht erreicht werden kann. Die Leifheit AG plant dahingehend kei- ne Änderung des D&O-Versicherungsvertrages für den Aufsichtsrat. W Vergütung von Vorstandsmitgliedern (Ziffer 4.2.3) Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt, dass variable Vergütungsteile grundsätzlich mehrjährige Bemessungsgrundlagen haben und dass bei deren Ausgestaltung sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll. Da Verträge mit aktuellen Vorständen schon vor die- ser Empfehlung bestanden haben, wurde und wird dieser Empfehlung aktuell nicht bei allen Vorstands- verträgen entsprochen. Aufgrund der engen Zusam- menarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie bei allen Geschäften mit grundlegender Bedeutung kann sichergestellt werden, dass Vorstandsmitglieder keine unangemessenen Risiken eingehen, auch wenn die erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestand- teile nicht grundsätzlich eine mehrjährige Bemes- sungsgrundlage haben. Bei einem 2009 abge- schlossenen Vorstandsvertrag sowie bei zukünftig abzuschließenden Vorstandsverträgen werden die variablen Vergütungsanteile mehrjährige Bemes- sungsgrundlagen haben. Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt ferner, dass für außerordentliche Entwicklungen bei den variablen Vergütungskomponenten eine Be- grenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbart wird. Bei den ergebnisabhängigen Vergütungsbestandteilen eines im Geschäftsjahr 2009 ausgeschiedenen Vor- standsmitglieds war keine Begrenzungsmöglichkeit vereinbart. Bei den aktuellen Vorstandsverträgen ist 46 J A H R E S f i n A n Z B E R i C H t 2 0 0 9 Erklärung zur Unternehmensführung
