jeweils eine Begrenzung der ergebnisabhängigen Ver- gütungskomponente vereinbart. Der Empfehlung wird demnach entsprochen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt weiter, die Berechnung des Abfindungs-Caps auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Ge- schäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abzustellen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entspro- chen. Wir sind der Ansicht, dass die in einem Vor- standsvertrag vereinbarte Erweiterung der Bemes- sungsgrundlage des Abfindungs-Caps auf die dem Ausscheiden vorangegangenen zwei Jahre der Objek- tivierung der Abfindungshöhe beiträgt. Nominierungsausschuss des AufsichtsratsW (Ziffer 5.3.3) Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsaus- schuss bildet, der dem Aufsichtsrat für dessen Wahl- vorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kan- didaten vorschlägt. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entspro- chen. Aufgrund der Größe der Gesellschaft, der ge- ringen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern und der Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats ist ein gesonderter Nominierungsausschuss nicht notwen- dig. W Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern (Ziffer 5.4.3) Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen, Anträge auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrats- mitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung zu be- fristen und Kandidatenvorschläge für den Aufsichts- ratsvorsitz den Aktionären bekannt zu geben. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht entspro- chen. Zur Sicherstellung eines effizienten Ablaufs der Hauptversammlung soll dem Versammlungsleiter die Möglichkeit erhalten bleiben, die Abstimmung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder als Block- oder Listenwahl durchzuführen. Weiterhin soll die Möglich- keit erhalten bleiben, die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten turnus- gemäßen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder bestehen zu lassen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Leifheit AG wird in der konstituierenden Sitzung des Auf- sichtsrats direkt im Anschluss an die Hauptversamm- lung, die über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entscheidet, gewählt. Eine Bekanntgabe der Kandida- tenvorschläge ist daher zeitlich nicht möglich. W Rechnungslegung (Ziffer 7.1.2) Der Deutsche Corporate Governance Kodex emp- fiehlt, dass Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanz- berichte vom Aufsichtsrat oder seinem Prüfungs- ausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert werden sowie dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht wird. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht entspro- chen. Wir sind der Ansicht, dass es ausreichend ist, wenn der Halbjahresfinanzbericht und die Quartals- finanzberichte vor der Veröffentlichung vom Aufsichts- ratsvorsitzenden und dem Vorstand erörtert werden. Aus terminlichen Gründen wird der Konzernabschluss 2009 erst am 14. April 2010 veröffentlicht. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2009 sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind auf unse- rer Internetseite dauerhaft zugänglich. Unternehmensführungspraktiken Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für uns unverzichtbares Element der unter- nehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktio- nären und der Öffentlichkeit, die durch vorbildliches Ver- halten zum Ausdruck kommt. 47Leifheit 2009 Konzernlagebericht Konzernabschluss Weitere Informationen N A C H H A LT I G W E R T E S C H A f f E N
