Report-Investor: Leifheit AG - Geschäftsbericht 2009

Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung, die Details der Geschäftsführung und die Zusammenarbeit des Vor- stands regelt. Die Zuständigkeit der Vorstandsmitglieder ist im Geschäftsverteilungsplan geregelt. Der Vorstands- vorsitzende ist verantwortlich für die Bereiche Vertrieb, Marketing, Entwicklung, Einkauf und Patente. Der Finanzvorstand ist verantwortlich für Finanzen, Control- ling, Personal, Operations und Geschäftsprozesse. Der Badvorstand ist verantwortlich für den Unternehmensbe- reich Bad. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Aktiengesetz und dem deutschen Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit der Satzung der Leifheit AG aus vier Vertretern der An- teilseigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft und verabschiedet den Jahresabschluss der Leif- heit AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Prü- fungsergebnisse des Prüfungsausschusses. In seinen Aufgabenbereich fällt außerdem die Bestellung der Vor- standsmitglieder. Wesentliche Vorstandsentscheidungen sind an seine Zustimmung gebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsratsgremiums und leitet dessen Sitzungen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats regelt die Aufga- ben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sowie Wahl-, Sitzungs- und Beschlussmodalitäten, die Teil- nahme des Vorstands an den Sitzungen, die Sitzungs- niederschriften, Sorgfaltspflicht und Geheimhaltung sowie die Ausschüsse. Ausschüsse Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung eines Personalausschusses vor und räumt die Möglichkeit ein, weitere Ausschüsse zu bilden. Der Aufsichtsrat hat neben dem Personalausschuss einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) gebildet. Die Auf- gaben und Verantwortlichkeiten beider Ausschüsse stim- men mit den Anforderungen des Kodex überein. Der Prüfungsausschuss umfasst drei Vertreter der An- teilseigner. Er befasst sich vornehmlich mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Beauftragung des Abschlussprüfers und dessen Unab- hängigkeit, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Vereinbarung des Abschlussprüfungshonorars. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörtert und prüft der Prüfungsausschuss die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse des Unternehmens. Auf der Grundla- ge des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Jahresabschlüsse macht er Vorschläge zur Feststel- lung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzern- abschlusses durch den Aufsichtsrat. Weiterhin über- wacht der Prüfungsausschuss die Abschlussprüfung, den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des in- ternen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Der Personalausschuss bereitet die Personalentschei- dungen des Aufsichtsrats vor. Dies sind insbesondere Beschlüsse über Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands und die regelmäßige Überprüfung der Vorstandsvergütungen. Zudem berät er über die lang- fristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. 49Leifheit 2009 Konzernlagebericht Konzernabschluss Weitere Informationen N A C h h A LT I G W E R T E S C h A F F E N

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