Report-Investor: Leifheit AG - Geschäftsbericht 2009

Immaterielle Vermögenswerte W Patente, Lizenzen und Software Beträge, die für den Erwerb von Patenten und Lizenzen gezahlt wurden, werden aktiviert und anschließend über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten und Lizenzen variiert zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Die Vermögenswerte werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Die Anschaffungskosten neuer Software und die Kosten der Implementierung werden aktiviert und als ein immateriel- ler Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Soft- ware wird über einen Zeitraum von vier bis acht Jahren linear abgeschrieben. W Marken Beträge, die für den Erwerb von Marken gezahlt werden, werden aktiviert. Marken werden gemäß IAS 38 als immate- rielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer eingestuft, da eine zeitliche Begrenzung des Zeit- raums, über den der Vermögenswert für das Unternehmen Mittelzuflüsse generieren wird, nicht feststellbar ist. Die Marken werden gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. W Geschäfts- oder Firmenwert Der Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den zum Tage des Kaufs erworbenen Anteil an den Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und als ein Vermögenswert angesetzt. Der Geschäftswert wird gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der Geschäftswert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerie- renden Einheiten auf der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens zugeordnet, auf welcher der Geschäftswert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird. Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte (IAS 36). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wert- minderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag (beizulegender Zeitwert) abzüglich der Veräußerungskosten. Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermö- genswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört, ermittelt. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden88 J A H R E S F I N A N Z B E R I C H T 2 0 0 9

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