Leifheit 2009 Konzernlagebericht Konzernabschluss Weitere Informationen Forschungs- und Entwicklungskosten Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte sind gem. IAS 38 grundsätzlich zu aktivieren, soweit eine eindeuti- ge Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwi- ckelten Produkte sichergestellt ist. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen. Da diese Voraussetzungen im Leifheit-Konzern nicht alle erfüllt sind, werden Entwicklungskosten nicht aktiviert. Forschungskosten sind gem. IAS 38 grundsätzlich nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Latente Steuern Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet (Temporary-Konzept). Daneben sind latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen zu erfassen. Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes vorgenommen. Latente Steueransprüche, deren Realisierung unwahrscheinlich ist bzw. unwahrscheinlich wird, werden nicht ange- setzt bzw. wertberichtigt. Latente Steuern werden in gesonderten Positionen der Bilanz ausgewiesen. Rückstellungen Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Er- eignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche bildet Leifheit gemäß IAS 37 unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Garantieaufwands der verkauften Produkte. Die übrigen Rückstellungen werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtun- gen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem zum Bilanzstich- tag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. 89 N A c H H A LT I G W E R T E S c H A F F E N
