Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer / Pensionsrückstellungen Die versicherungsmathematische Bewertung der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung (Defined Benefit Obligation) beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leis- tungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für jeden einzelnen Plan zum Ende der vorheri- gen Berichtsperiode den höheren der beiden Beträge aus 10 Prozent der leistungsorientierten Verpflichtung oder 10 Prozent des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens übersteigt. Diese Gewinne und Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restdienstzeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert. Eigenkapital Eigene Anteile mindern das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital. Der Erwerb eigener Anteile wird als Verände- rung des Eigenkapitals dargestellt. Für den Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird kein Aufwand oder Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Erhaltene Gegenleistungen werden im Ab- schluss als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen. Umrechnungsrücklagen werden gebildet, um die aus der Konsolidierung der Abschlüsse wirtschaftlich selbstständi- ger ausländischer Tochterunternehmen oder Niederlassungen entstehenden Umrechnungsdifferenzen zu berücksich- tigen. Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil der Nettoinvestition der Gesellschaft in eine wirt- schaftlich selbstständige ausländische Teileinheit ist, wie zum Beispiel einem langfristigen Darlehen, werden bis zur Veräußerung/Liquidation dieses Geschäftsbetriebs im Konzernabschluss erfolgsneutral im Eigenkapital behandelt. Bei Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte werden die Rücklagen für Währungsumrechnungen in der gleichen Periode als Ertrag oder Aufwand ausgewiesen, in der auch der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang ausgewiesen wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzin- vestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Derivate werden mangels formeller Designation als Sicherungsinstrument nach IAS 39 als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten An- schaffungskosten bewertet werden, klassifiziert. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden90 J A H R E S F I N A N Z B E R I c H T 2 0 0 9
