Leifheit 2009 Konzernlagebericht Konzernabschluss Weitere Informationen IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche:W Es wurde klargestellt, dass für langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, und aufgegebene Geschäftsbereiche grundsätzlich allein die Angabepflichten des IFRS 5 einschlägig sind. Die in anderen IFRS vorgesehenen Angabepflichten sind nur dann zu beachten, wenn die jeweiligen Standards oder Interpretationen diese Angaben ausdrücklich für Vermögenswerte nach IFRS 5 und auf- gegebene Geschäftsbereiche fordern. IFRS 8 Geschäftssegmente:W Es wurde klargestellt, dass Segmentvermögenswerte und Segmentschulden nur dann ausgewiesen werden müs- sen, wenn diese Vermögenswerte und Schulden der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden. IAS 1 Darstellung des Abschlusses:W Die in Übereinstimmung mit IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung als zu Handelszwecken gehalten klassifizierten Vermögenswerte und Schulden dürfen in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert werden. IAS 7 Kapitalflussrechnungen:W Es wurde festgestellt, dass nur solche Ausgaben, die zur Erfassung eines Vermögenswerts führen, als Cashflows aus der Investitionstätigkeit eingestuft werden können. IAS 17 Leasingverhältnisse:W Die speziellen Leitlinien zur Einstufung von Leasingverhältnissen bei Grundstücken wurden aufgehoben. Es gelten künftig die generellen Leitlinien. IAS 18 Umsatzerlöse:W Der Board hat zur Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder Vermittler handelt, weitere Leitlinien verfasst. Für diese Änderung im Anhang zum IAS 18, der nicht Bestandteil des Standards ist, sind keine zeitlichen Anwendungsbestimmungen vorgesehen, sodass sie mit der Veröffentlichung in Kraft getreten ist. IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten:W Es wird klargestellt, dass eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der ein im Rahmen eines Unternehmenszu- sammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, nicht größer sein darf als ein Ge- schäftssegment im Sinne von IFRS 8 vor der Aggregation nach den dort genannten Kriterien. IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte:W Ist ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswert nur zusam- men mit einem anderen immateriellen Vermögenswert identifizierbar, so kann der Erwerber die Gruppe dieser im- materiellen Vermögenswerte als einen einzelnen Vermögenswert ansetzen, wenn einzelne Vermögenswerte dieser Gruppe gleiche Nutzungsdauer aufweisen. Weiterhin wird festgestellt, dass die im Standard genannten Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unterneh- menszusammenschlusses erworben werden, lediglich Beispiele darstellen. Den Unternehmen steht es frei, andere Methoden zu verwenden. Diese Änderungen sind erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate:W IFRIC 9 findet keine Anwendung auf eine mögliche Neubeurteilung zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs von eingebetteten Derivaten in Verträgen, die im Rahmen von Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Geschäfts- einheiten unter gemeinsamer Beherrschung oder bei der Gründung eines Joint Venture erworben wurden. Diese Änderung ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Wir gehen davon aus, dass die Neuregelungen aus diesem Improvementsprojekt keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss haben werden. 97 N A C H H A Lt I G W E R t E S C H A F F E N
