8 Folgen des in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den aktuellen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) auseinander. Um auch die neuen Empfehlungen vollständig zu erfül- len, wurden entsprechende Maßnahmen beschlossen. Darüber hinaus informierte sich der Aufsichtsrat bei diesem Termin über die Aktivitäten zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance). Ebenfalls am 17. September befasste sich das Aufsichtsratsplenum mit dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und der vom Personalausschuss darauf aufbauend vor- geschlagenen Neuregelung der Vorstandsvergütung. Außerdem wurde über die Verlängerung der Dienstverträge der Herren Dr. Klaus Probst und Dieter Bellé beraten. In der letzten Sitzung am 9. Dezember 2009 beriet der Aufsichtsrat über die Mittelfristplanung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Vorstandsvergütung. Weiter überprüfte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Arbeit und beschloss zudem die derzeit gültige Corporate Governance Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG. Sie ist in diesem Geschäftsbericht abgedruckt und kann auf der Internetseite abgerufen werden. LEONI erfüllt alle Empfehlungen des Kodex in der aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009. Arbeit der Ausschüsse Der Aufsichtsrat der LEONI AG hat insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet: Dabei handelt es sich um den Prüfungs-, Personal- und Nominierungsausschuss sowie um einen Vermittlungsausschuss gemäß §27 Abs. 3 MitbestG. Die Aus- schüsse erhöhen die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit, indem sie sich außerhalb der eigentlichen Sitzungen mit kom- plexen Sachthemen auseinandersetzen und die Ergebnisse für das Plenum aufbereiten. 2009 tagte der Prüfungsausschuss insgesamt viermal. Am 10. März beschäftigte er sich mit den wesentlichen Ergebnissen der Abschlussprüfung 2008, der Dokumentation des internen Kontrollsystems und arbeitete einen Vor- schlag für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 aus. In der Sitzung vom 4. Mai stand die Prüfung des Zwischenberichts über das erste Quartal im Mittelpunkt. Themen des Treffens am 4. August waren der Halbjahres- finanzbericht und der Bericht über die Compliance, außerdem beschloss der Prüfungsausschuss eine Selbstevaluation. Am 5. November setzte sich der Ausschuss mit dem Zwischenbericht über die ersten drei Quartale und den Ergebnissen der Selbstevaluation auseinander. Der Personalausschuss kam 2009 zweimal zusammen, und zwar am 20. Juli und am 16. September. Dabei befasste er sich mit der Neuregelung der Vorstandsvergütung sowie mit der Verlängerung beziehungsweise Anpassung der Dienstverträge für die Vorstandsmitglieder gemäß VorstAG. Jahresabschlussprüfung Die ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG wählte am 14. Mai 2009 die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft (im Berichtszeitraum umfirmiert in Ernst & Young GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft) mit Sitz in Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009. Ernst & Young hat den vom Vorstand auf der Grundlage des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 der LEONI AG sowie den nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten ➵➵www.leoni.com/Das Unternehmen/ Corporate Responsibility ➵➵Entsprechenserklärung, Seite 35
