30 Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) bzw. der International Financial Reporting Standards (IFRS) Bestandteil des Anhangs bzw. des Lageberichts sind. Vergütung des Vorstands 2009 Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzte sich bis einschließlich 2009 grundsätzlich aus einer erfolgs- unabhängigen Komponente (Fixum), einer erfolgsabhängigen Kurzzeitkomponente (Tantieme), die sich am Jahresüber- schuss bemisst und sowohl nach oben als auch nach unten begrenzt ist, sowie einer aktienbasierten Langfristkompo- nente mit Risikocharakter (Bonus) zusammen. In Anbetracht eines über der positiven Veränderung der Marktkapitali- sierung liegenden negativen Economic Value Added (EVA) wurde 2009 wie im Vorjahr kein Bonus ausbezahlt. Die individualisierte Darstellung des Aufwands für die Vergütung des Vorstands in den Geschäftsjahren 2009 und 2008 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Vergütung Pensionen T€ Erfolgs- unabhängige Komponente (Fixum) Erfolgs- abhängige Komponente (Tantieme) Komponente mit langfristiger Anreizwirkung Sonstiges Gesamt Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalles Zuführung zur Pensions- rückstellung im Geschäftsjahr Dr. K. Probst 2009 455 295 — 28 778 297 405 2008 455 245 – 295 28 433 239 117 D. Bellé 2009 300 250 — 36 586 188 111 2008 300 200 – 295 33 238 170 111 U.H. Lamann 2009 330 220 — 27 577 188 182 2008 300 200 – 295 25 230 188 542 Gesamt 2009 1.085 765 — 91 1.941 673 698 Gesamt 2008 1.055 645 – 885 86 901 597 770 Die an den Vorstand zur Auszahlung kommende Gesamtvergütung beträgt damit für 2009 insgesamt 1.850 T€ (2008: 1.700 T€). Die sonstigen Bezüge beinhalten geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstwagen und Zuschüssen zu Versicherungen. Die obige Tabelle zeigt die auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallenden Pensionsansprüche sowie die Zuführung zur Pensionsrückstellung im Geschäftsjahr 2009. Diese setzt sich aus den sogenannten Dienstzeitauf- wendungen (service costs) und nach zu verrechnenden Dienstzeitaufwendungen (past service costs) zusammen. Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze von 65 (bzw. auch von 63) Jahren erreicht haben oder dauerhaft dienstunfähig sind. Der Pensionsanspruch der aktiven Vorstandsmitglieder be- misst sich nach einem prozentualen Anteil am letzten Jahresfestgehalt.
