Report-Investor: Leoni AG - Geschäftsbericht 2009

33 UnternehmensinformationenKonzernlageberichtKonzernabschlussZusatzinformationen Ein international anerkannter Vergütungsexperte hat die Konzeption der neuen Vergütungsstruktur begleitet und ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rechtslage einschließlich des DCGK bestätigt. Der Aufsichtsrat hat dabei auch auf die Unab- hängigkeit dieses Vergütungsexperten geachtet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vergütung für den Vor- stand der LEONI AG den Erfordernissen des VorstAG sowie des DCGK entspricht und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Versorgung Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder andere Gründe, die das Vorstandsmitglied nicht zu vertreten hat, wird die Fixvergütung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten, längstens bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages, weitergezahlt. Im Falle einer dauernden Arbeitsunfähigkeit erhält das Vorstandsmitglied eine Invaliditätsrente. Verstirbt ein Vorstandsmitglied, so werden Witwen- und Waisenrenten gezahlt. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres hat jedes Vorstandsmitglied Anspruch auf Zahlung einer Altersrente. Im Vergleich zu MDAX- Unternehmen sind die Versorgungsvergütungen des Vorstands der LEONI AG ebenfalls angemessen. Sonstiges Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sind begrenzt auf zwei Jahresvergütungen und betragen nicht mehr als die Jahresvergütungen für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages (Abfindungs-Cap gemäß DCGK). Im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) hat jedes Vorstandsmitglied ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung ist auf maximal drei Jahresvergütungen begrenzt (150 Prozent des Abfindungs-Caps gemäß DCGK) und beträgt auch in diesem Fall nicht mehr als die Jahresvergütungen für die Rest- laufzeit des Anstellungsvertrages. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und enthält grundsätzlich eine feste und eine erfolgsori- entierte Komponente. Im Geschäftsjahr 2009 wurde jedem einfachen Mitglied des Gremiums ein Fixum in Höhe von 35 T€ ausbezahlt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt den doppelten und jeder stellvertretende Vorsitzende den eineinhalbfachen Satz. Die Mitgliedschaft im Personal- und Prüfungsausschuss wurde zusätzlich mit jeweils 1.000 €, der Vorsitz mit jeweils 1.500 € vergütet. Entsprechend der Satzung wird zusätzlich eine erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von 4 Prozent des auszuschüttenden Bilanzgewinns erst dann fällig, wenn der auszuschüttende Bilanzgewinn 4 Prozent des Grundkapitals übersteigt. Da dies 2009 nicht der Fall war, entfällt eine erfolgsorientierte Vergütung für den Aufsichtsrat. Außerdem ist laut Satzung die erfolgsorientierte Vergütung für das gesamte Gremium auf höchstens 3 Prozent des Grundkapitals begrenzt, das heißt auf Basis des derzeitigen Grundkapitals von 29,7 Mio. € auf höchstens 891 T€.

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download