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Report Investor: Leoni AG - Geschäftsbericht 2010

147 UnternehmensinformationenKonzernlageberichtKonzernabschluss IFRIC 18 „Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden“ wurde im Januar 2009 veröffentlicht und schreibt die prospektive Anwendung der Interpretation auf Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden vor, die am oder nach dem 1. Juli 2009 getätigt wurden. IFRIC 18 wurde erst am 1. Dezember 2009 von der Europäischen Union mit einem abweichenden Datum für die erstmalige Anwendung anerkannt. Unternehmen in der Europäischen Union müssen diese Regelungen auf das erste nach dem 31. Oktober 2009 beginnende Geschäftsjahr anwenden und wurden daher auf diesen Konzernabschluss angewen- det. Hintergrund der Interpretation sind Versorgungsunternehmen, denen von Kunden Vermögenswerte mit dem Zweck übertragen werden, den Kunden an ein Netz anzuschließen oder dem Kunden dauer- haften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Die Interpretation stellt klar, dass der übertragene Sachwert die Definition des IFRS Rahmenkonzepts erfüllen muss, und regelt seine Erfassung und Bewertung beim erstmaligen Ansatz, die Identifizierung der einzeln abgrenzbaren Leistungen im Tausch gegen den übertragenen Vermögenswert, die Erfassung von Umsatzerlösen sowie die Übertragung von Zahlungsmitteln durch Kunden. Die neue Regelung hatte keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der IASB hat im Juni 2009 eine Änderung von IFRS 2 „Shared-based Payment“ zum Anwendungsbereich und zur Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich im Konzern veröffentlicht. Die Änderungen von IFRS 2 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2010 begin- nen. Sie hatten keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Im April 2009 veröffentlichte der IASB den zweiten Omnibus-Standard mit Änderungen zu diversen Standards, die für am oder nach dem 1. Januar 2010 oder teilweise nach dem 1. Juli 2010 beginnende Geschäftsjahre gelten. Mit diesem Omnibus-Standard werden kleine, aber notwendige Änderungen in verschiedenen Standards zur Beseitigung von Inkonsistenzen und zur Klarstellung von Formulierungen vorgenommen. Eine in ihren Auswirkungen wesentliche Änderung stellt die Anpassung des Anwendungsbereiches des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ im Zusammenhang mit Verträgen über Unternehmenszusammenschlüsse dar. Im IAS 39.2 (g) ist neu geregelt, dass ausschließlich Verträge, die keiner Vertragspartei einseitig das vertragliche Recht einräumen, das Zustandekommen des Unternehmenszusammenschlusses zu verhindern bzw. herbeizuführen, aus dem Anwendungsbereich des IAS 39 (Forwardverträge) ausgeschlossen sind. Zwischen dem Vertragsabschluss und dem tatsächlichen Unternehmenszusammenschluss dürfen lediglich noch Ereignisse liegen, deren Eintritt durch keine der Vertragsparteien kontrolliert werden kann. Optionsvereinbarungen und ggf. langfristige Forward-Verträge sind daher als Derivate nach IAS 39 zu bilanzieren. Die angepasste, prospektiv anzuwendende Regelung ist auf alle noch nicht erfüllten Verträge für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Durch diese Neuregelung waren im vorliegenden Konzernabschluss entspre- chende Derivate zu bewerten und in der Bilanz anzusetzen. Der Ergebniseffekt betrug 720 T€. Die anderen Änderungen des Omnibus-Standards hatten keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.