
157 UnternehmensinformationenKonzernlageberichtKonzernabschluss Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer ergibt sich für die Berechnung der laten- ten Steuern bei den inländischen Gesellschaften somit ein kombinierter Steuersatz von 28,9 Prozent (Vorjahr: 28,9 Prozent). Bei ausländischen Gesellschaften werden zur Berechnung der latenten Steuern die jeweiligen landesspezifischen Steuersätze zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr wurden Änderungen ausländischer Steuersätze ertragswirksam in Höhe von 460 T€ (Vorjahr: 127 T€) erfasst und betrafen Tochterunternehmen in der Ukraine, England und China. Im Vorjahr betraf der ertragswirksame Effekt Tochtergesellschaften in Kanada und China. In der folgenden Überleitungs- rechnung wurden die Effekte aus Steuersatzänderungen jeweils berücksichtigt. Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwandes wird der im Geschäftsjahr in Deutschland gültige kombinierte Steuersatz auf das Einkommen von 28,9 Prozent (Vorjahr: 28,9 Prozent) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert. 2010 2009 [ T€ ] [ % ] [ T€ ] [ % ] Erwarteter Steueraufwand (2010: 28,9 %; 2009: 28,9 %) 25.894 28,9 –45.462 28,9 Unterschied zu ausländischen Steuersätzen –13.179 –14,7 –2.583 1,6 Änderungen des Steuersatzes / Steuerrechts –460 –0,5 –127 0,1 Veränderungen von Wertberichtigungen aktiver latenter Steuern 7.098 7,9 20.189 –12,8 Nicht abzugsfähige Aufwendungen 3.154 3,5 11.301 –7,2 Periodenfremder Steueraufwand 194 0,2 –2.714 1,7 Sonstiges –348 –0,4 168 –0,1 Tatsächlicher Steueraufwand / Steuersatz 22.353 24,9 –19.228 12,2 Bei der Veränderung der Wertberichtigungen aktiver latenter Steuern in Höhe von 7.098 T€ (Vorjahr: 20.189 T€) handelt es sich in Höhe von 9.080 T€ (Vorjahr: 20.409 T€) um nicht aktivierte latente Steuern. Diese Wert- berichtigungen betreffen im Wesentlichen latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen, wenn hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser Verlustvorträge aufgrund der Sach- und Rechtslage sowie der verfügbaren Informa- tionen Unsicherheiten bestanden. In Höhe von –4 T€ (Vorjahr: –204 T€) sind in der Veränderung der Wert- berichtigungen ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern enthalten. Für die Nutzung von Verlustvorträgen, für die in Vorjahren keine Steueransprüche bilanziert waren, sind –1.978 T€ (Vorjahr: –16 T€) enthalten.