Report-Investor: Linde AG - Geschäftsbericht - 2- 2009

Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwi- schen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Aufsichtsrats- mitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen- zulegen sind, traten nicht auf. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Vorstand einer börsenno- tierten Gesellschaft angehören, nehmen nicht mehr als drei Auf- sichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahr, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der sie ihre Vorstandstätigkeit ausüben. Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie zu deren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in und ausländi- schen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen finden Sie im Anhang zum Konzernabschluss unter Ziffer [38]. Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte vier Ausschüsse gebildet. Die Ausschüsse bereiten die Arbeit des Aufsichtsratsplenums vor. Soweit gesetzlich zulässig und in der Geschäftsordnung des Auf- sichtsrats vorgesehen, wurden in Einzelfällen Entscheidungs- befugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende führt, mit Ausnahme des Prüfungsaus- schusses, in allen Ausschüssen den Vorsitz. Der Ständige Ausschuss, der aus drei Vertretern der Anteils- eigner und zwei Vertretern der Arbeitnehmer besteht, unter- breitet dem Aufsichtsrat insbesondere Vorschläge für die Bestel- lung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie für die Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der Bedingungen der Anstellungs-, Pensions- und sonstigen vergütungsrelevanten Verträge mit Vorstandsmitglie- dern. Außerdem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und überprüft die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss umfasst ebenfalls drei Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer. Er berei- tet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlus- ses vor und trifft die Vereinbarungen mit dem Abschlussprü- fer. Er unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion und überwacht in diesem Zusammen- hang insbesondere die Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems, des internen Revisionssystems und des Risikomanage- mentsystems. Er überwacht den Rechnungslegungsprozess und die Abschlussprüfung und befasst sich darüber hinaus mit Fra- gen der Compliance. Außerdem erörtert er mit dem Vorstand vor Veröffentlichung die Zwischen- und Halbjahresfinanzberichte. Der Prüfungsausschuss gibt ferner dem Plenum eine Empfeh- lung bezüglich des Vorschlags zur Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft ab. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Clemens Börsig, ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollsystemen. Dem Nominierungsausschuss gehören der Aufsichtsratsvor- sitzende, der weitere stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und ein weiterer Vertreter der Anteilseigner an. Er gibt dem Auf- sichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl der Anteils- eignervertreter durch die Hauptversammlung. Der nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildete Vermittlungsausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsit- zende, sein Stellvertreter sowie je ein Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer angehören, unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird. Die Namen der im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresab- schlusses amtierenden Aufsichtsrats- und Ausschussmitglie- der finden Sie auf Seite 008 dieses Berichts oder jeweils aktu- ell im Internet unter www.linde.com/aufsichtsrat. Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Geschäftsjahr 2009 kön- nen Sie im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 010 bis 015 nachlesen. Hauptversammlung Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung ist auf den international üblichen, so genannten Record Date ausge- richtet. Demgemäß gilt der Beginn des 21. Tages vor der Haupt- versammlung als maßgeblicher Stichtag für die Legitimation der Aktionäre. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet inner- halb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen wird auch auf der Website der Gesellschaft in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht; die Einberufung der Haupt- versammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen kann Aktio- nären mit deren Zustimmung auch elektronisch übermittelt wer- den. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können oder die Hauptversammlung vor Eintritt in die Abstim- mung verlassen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebun- denen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diesen Stimmrechtsver- treter können bis zum Vorabend der Hauptversammlung auch über elektronische Medien erteilt werden. Der Vorstand der Linde AG legt der Hauptversammlung den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung und die Entlastung 019Linde Finanzbericht 2009 CORPORATE GOVERNANCE – Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance WEITEREANGABENKONZERNANHANGKONZERNABSCHLUSSKONZERNLAGEBERICHTDIEAKTIECorporAteGoVernAnCeDERAUFSICHTSRATDERVORSTAND

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