nach deutschem Handelsrecht (HGB). Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Die Prüfungen des Abschlussprüfers erfolgen nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festge- legten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung; ergänzend werden die International Standards on Auditing beachtet. Die Prü- fungen umfassen auch das Risikofrüherkennungssystem. Die Zwi- schen- und die Halbjahresfinanzberichte werden vor der Veröffent- lichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat hat im Mai 2009 den von der Hauptver- sammlung bestellten Abschlussprüfer und Konzernabschluss- prüfer für das Geschäftsjahr 2009, die KPMG AG Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Berlin, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht der Zwischenberichte und des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2009 beauftragt. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats eine umfangreiche Unab- hängigkeitserklärung vorgelegt. Es bestanden keine Interes- senkonflikte. Mit dem Prüfer wurde vereinbart, dass die Vor- sitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe umgehend unterrichtet werden, sofern diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer wurde verpflichtet, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich zu berichten. Ferner hat sich der Abschlussprüfer verpflichtet, den Aufsichtsrat zu informieren, wenn er seinerseits bei der Prüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenser- klärung der Gesellschaft zum Kodex ergeben. Linde verfügt über ein Berichts-, Überwachungs- und Risi- komanagementsystem, das der Vorstand kontinuierlich weiter- entwickelt und an die sich verändernden Rahmenbedingungen anpasst. Dessen Effizienz wird von den Abschlussprüfern im In- und Ausland geprüft. Im Übrigen unterstützt der Prüfungsaus- schuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäfts- führung und befasst sich in diesem Zusammenhang auch mit Fragen des Risikomanagements. Er erhält regelmäßig Berichte von Vorstand und Abschlussprüfer über das Risikomanagement, die Risikolage, die Risikoerfassung und die Risikoüberwachung. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung wird er regel- mäßig unterrichtet. Ferner hat der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser ihm, soweit notwen- dig, über wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems, bezogen auf den Rechnungs- legungsprozess, berichtet. Einzelheiten zum Risikomanagement im Linde Konzern finden Sie im Risikobericht auf den Seiten 080 bis 089. Hierin ist der gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. 021Linde Finanzbericht 2009 CORPORATE GOVERNANCE – Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance WEITEREANGABENKONZERNANHANGKONZERNABSCHLUSSKONZERNLAGEBERICHTDIEAKTIECorporAteGoVernAnCeDERAUFSICHTSRATDERVORSTAND
