Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge, die Struktur und die Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung dar. Er ist Teil des Konzernlageberichts und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Vergütungsbericht enthält auch die nach den Vorschriften des HGB erforderlichen Angaben; eine zusätzliche Darstellung dieser Angaben im Kon- zernanhang erfolgt daher nicht. 1. Vergütung des Vorstands Für die Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstands- mitglieds ist gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) anstelle des Ständigen Ausschusses des Aufsichtsrats nunmehr das Aufsichtsratsplenum zuständig. Dem Ständigen Ausschuss obliegt gemäß der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats die Vor- bereitung der vergütungsrelevanten Beschlussfassungen des Auf- sichtsrats. Entsprechend einer im Juni 2008 verabschiedeten Empfeh- lung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Auf- sichtsrat auf Vorschlag des Ständigen Ausschusses Anfang 2009 das Vergütungssystem für den Vorstand, das sich seit vielen Jah- ren bewährt hat, einschließlich der wesentlichen Vertragsele- mente beschlossen. Vor dem Hintergrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das VorstAG, das allerdings keine Eingriffe in bestehende Anstellungsverträge verlangt, wurde das beste- hende Vergütungssystem für den Vorstand zwischenzeitlich von einem unabhängigen externen Vergütungsexperten überprüft. Nach Einschätzung dieses Experten trägt das gegenwärtige System den Zielsetzungen des VorstAG weitgehend Rechnung. Neufestsetzungen der Vergütung und Neugestaltungen von erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten stehen bei Linde angesichts der bestehenden vertraglichen Bindungen erst ab dem Geschäftsjahr 2012 an. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bis dahin Optimierungen des Vergütungssystems zu prüfen und nach Ablauf der aktuellen vertraglichen Bindungen eine vollstän- dige Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Dies umfasst das von der Hauptversammlung 2007 mit fünfjähriger Laufzeit eingeführte Performance-Share- Programme; 2011 werden die letzten Optionen unter diesem Pro- gramm begeben. In die laufenden Anstellungsverträge der Vor- standsmitglieder soll kurzfristig nicht eingegriffen werden. Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientie- ren sich sowohl an der Größe und der internationalen Tätig- keit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziel- len Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten als auch an der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Zur Beurteilung der Üblichkeit des Ver- gleichsumfelds verwendet Linde parallel mehrere externe Ver- gleichsgruppen (DAX-30-Unternehmen, nationale und inter- nationale Vergleichsunternehmen). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstands- mitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands. Sie ist so bemessen, dass sie international wettbewerbsfähig ist und Anreiz für eine nachhaltige Unterneh- mensentwicklung und die nachhaltige Steigerung des Unterneh- menswertes in einem dynamischen Umfeld bietet. Das Vergütungssystem des Vorstands besteht aus festen (erfolgsunabhängigen) und variablen (erfolgsbezogenen) Kom- ponenten. Erfolgsunabhängig sind die feste Barvergütung, die Sachbezüge/Nebenleistungen und die Pensionszusage. Als erfolgsbezogene Komponenten dienen eine variable Barvergü- tung und eine aktienbasierte Vergütung. Die variable Barver- gütung hat eine einjährige, die aktienbasierte Vergütung eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. In Ergänzung der vorste- henden Vergütungskomponenten sieht der Anstellungsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden die Möglichkeit zusätzlicher pro- jektbezogener Boni mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage vor. Bei unterstellter hundertprozentiger Erfüllung aller Erfolgsziele besteht der Wert der variablen Vergütung des Vorstands eines Jahres im Durchschnitt zu ca. 55 Prozent aus der Vergütung mit einjähriger und zu ca. 45 Prozent aus der Vergütung mit mehr- jähriger Bemessungsgrundlage. Die Barvergütung beruht auf einem Jahreszieleinkommen, das bei hundertprozentiger Erfüllung aller Erfolgsziele im Durch- schnitt zu rund 40 Prozent in festen monatlichen Beträgen aus- gezahlt wird, ca. 60 Prozent sind variabel. Die Zieleinkommen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre, überprüft. Die letzte Überprüfung fand zum 1. Januar 2009 statt. Bei dieser Überprüfung wurden die Zieleinkommen aller Vor- standsmitglieder angepasst. Aus Konzernmandaten erhalten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung. Feste Vergütung (ohne Pensionszusagen) Jedes Mitglied des Vorstands erhält eine feste monatliche Barver- gütung, die aus einer pensionsfähigen Komponente (feste monat- liche Vergütung) und einer nicht pensionsfähigen Komponente (Tantiemegarantie) besteht. Zusätzlich werden Sachleistungen gewährt, die individuell versteuert werden. Sie umfassen in der Regel im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und die Bereitstellung von Dienstwagen sowie in einem Einzelfall die Bereitstellung von Sicherheitsmaßnahmen. Variable Vergütung Als variable Vergütungsbestandteile dienen auf das Unterneh- men bezogene aktien- und kennzahlenbasierte Vergütungsele- mente. Für außerordentliche Entwicklungen hat der Aufsichtsrat Begrenzungsmöglichkeiten vereinbart. Die Höhe der geleisteten variablen Vergütung ist an das Erreichen von Finanz- und strate- Vergütungsbericht (Teil des Konzernlageberichts) 022 Linde Finanzbericht 2009 CORPORATE GOVERNANCE – Vergütungsbericht WEITEREANGABENKONZERNANHANGKONZERNABSCHLUSSKONZERNLAGEBERICHTDIEAKTIECorporAteGoVernAnCeDERAUFSICHTSRATDERVORSTAND
