Report-Investor: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft - Geschäftsbericht 2009

Zahlungszeitpunkt zwischen 12,5 Mio. € und 20 Mio. € beträgt. Die Enthaftung wird wirksam, sobald sämtliche aufschieben- den Bedingungen der Bankenvereinbarung erfüllt sind. Bis dahin verzichten die Banken im Rahmen eines Moratoriums auf eine Verwertung der von Lloyd Fonds abgegebenen Sicher- heiten und Garantien. Durch diese Vereinbarung wird der Fortbestand des Unternehmens nachhaltig gesichert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Ausfüh- rungen unter 4.1. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich auf Basis der historischen Kosten. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie derivative Finanzinstrumente werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. 2.1.a Erstmals angewendete neue Standards und Interpretationen Diejenigen Standards und Interpretationen, die von der EU- Kommission vor dem 1. Januar 2009 angenommen wurden, aber eine verpflichtende Anwendung erst in Folgejahren vorsahen, wurden mit zwei Ausnahmen, wie im Folgenden beschrieben, bereits 2008 erstmals angewendet. Insoweit wird auf die Aussagen im Konzernabschluss 2008 verwiesen. Im Berichtsjahr wurden die von der EU-Kommission am 18. Dezember 2008 übernommenen Änderungen zum IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ erstmalig angewendet. Verpflich- tend ist dieser Standard für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Im Mittelpunkt der Änderungen steht die getrennte Darstellung von Verände- rungen des Eigenkapitals aus Transaktionen mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner und aus Erträgen und Aufwendungen, die nicht auf der Anteilseignerbeziehung be- ruhen. Ein zentraler Aspekt ist dabei, die Gewinn-und-Verlust- Rechnung zu einer Gesamtergebnisrechnung zu erweitern, in der im Anschluss an das Periodenergebnis auch die Erträge und Aufwendungen, die nicht im Periodenergebnis erfasst werden, dargestellt werden. Wahlweise kann dieses in einer einzelnen (Single Statement Approach) oder in zwei mitein- ander verbundenen (Two Statement Approach) Aufstellungen vorgenommen werden. Der Lloyd Fonds-Konzern wählt die Darstellungsform des „Two Statement Approach“. Zum Zweck der Vergleichbarkeit wurde der Ausweis der Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. Des Weiteren wurde der bereits am 21. November 2007 von der EU-Kommission übernommene IFRS 8 „Geschäftssegmente“, erstmalig angewendet. Dieser Standard passt die bisher nach IAS 14 klassifizierten Geschäftssegmente an die interne Steue- rung des Unternehmens an und folgt damit dem Management Approach. Die Identifikation der Betriebssegmente richtet sich nach den getrennt verfügbaren Finanzinformationen und dem Leistungsreport, der regelmäßig an Entscheidungsträger berichtet wird. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der internen Berichterstattung werden unverändert in die externe Berichterstattung übernommen, wobei jedoch eine Überleitungsrechnung auf bestimmte Größen im Konzern- abschluss zu erfolgen hat. Im Jahr 2009 wurden darüber hinaus folgende Standards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen durch die EU-Kommission übernommen und von Lloyd Fonds erstmalig angewendet: IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Reporting Standards“ und IAS 27 „Konzern- und separate Einzel- abschlüsse (neu strukturiert 2008)“ (verpflichtend anzu- wenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen) Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“ (verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen) lloyd fonds geschäftsbericht 2009 Konzernabschluss (iFrS) 107

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