kündigungsrecht i.S.d. IAS 32.18 (b). Gemäß IAS 32.AG29A kommen die Ausnahmeregelungen der Paragrafen 16A-D des IAS 32 im Konzernabschluss nicht zum Tragen, sodass die Einlagen zwingend als Fremdkapital zu klassifizieren sind. Die Höhe des Abfindungsanspruchs richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags bzw. nach dem Zeitwert des Nettovermögens. Die Bewertung des Postens erfolgte im Rahmen der Erstkonsolidierung zum beizulegenden Zeitwert (Barwert des Abfindungsanspruchs). In den Folgeperioden werden die hieraus resultierenden Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode fortgeschrieben. Bezüglich der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird auf die Ziffer 4.8 verwiesen. 2.14 LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER UND ORGANMITGLIEDER 2.14.a Gewinnbeteiligungen Die sich nach bestimmten Berechnungsverfahren ergebenden Gewinnbeteiligungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und bestimmter Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst und als Verbindlichkeit passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Ver- pflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. 2.14.b Aktienbasierte Vergütungen Der Konzern hat in 2005 einen aktienbasierten Vergütungsplan in der Form von Wandelschuldverschreibungen aufgelegt, bei dem Wandlungsrechte durch die Ausgabe neuer Anteile bedient werden. Der beizulegende Zeitwert der von den Mitarbeitern und Mitgliedern des Vorstands erbrachten Arbeitsleistungen als Gegenleistung für die Gewährung der Eigenkapitalkompo- nente der Wandelschuldverschreibung (im Folgenden: Wand- lungsrechte) wird als Aufwand erfasst. Der gesamte Aufwand, der über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Wandlungs- rechte zu erfassen ist, ermittelt sich aus dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Wandlungsrechte. An jedem Bilanz- stichtag wird die Schätzung der Anzahl an Wandlungsrechten, die erwartungsgemäß ausübbar werden, überprüft. Die Auswir- kungen ggf. zu berücksichtigender Änderungen ursprünglicher Schätzungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und durch eine entsprechende Anpassung im Eigenkapital über den verbleibenden Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit berücksich- tigt. Die bei der Ausübung der Wandlungsrechte erhaltenen Zahlungen werden nach Abzug direkt zurechenbarer Trans- aktionskosten dem gezeichneten Kapital (Nominalwert) und den Kapitalrücklagen gutgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert der Eigenkapitalkomponente von Wandelschuldverschreibungen wird mittels Binomialmodell auf den Tag der Gewährung berechnet. Die zu diesem Zeit- punkt festzustellenden Parameter des Modells, die im Wesent- lichen die Laufzeit, die erwartete Volatilität, die erwartete Dividendenrendite sowie den risikofreien Zinssatz umfassen, sind in Ziffer 7.12.d dargestellt. Nach Abzug der Fremdkapital- komponente von Wandelschuldverschreibungen wird der so ermittelte Residualwert der Kapitalrücklage zeitanteilig zugeführt. Aufgrund der Beendigung des Mitarbeiteropti- onsprogramms im Geschäftsjahr 2009 wurde die restliche Eigenkapitalkomponente vollständig in die Kapitalrücklage eingestellt. 2.15 LATENTE STEUERN Latente Steuern werden zur Berücksichtigung zukünftiger steuerlicher Folgen von temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Vermögenswerte und Schulden und deren Wertansätzen im IFRS-Abschluss gebildet (Verbindlichkeitsmethode). Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und -vorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verab- schiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisie- rung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. lloyd fonds geschäftsbericht 2009 Konzernabschluss (iFrS) 117
